Jubelhochzeiten und Jubiläumsausgaben


Die Ehepaare die das Fest der

 

Goldenen Hochzeit, nach 50 Jahren Ehe

Diamantene Hochzeit, nach 60 Jahren Ehe

Gnadenhochzeit, nach 70 Jahren Ehe 

Ihre Ansprechperson:


Thomas Sinz

T + 5574 6802-12


 

feiern können, werden gebeten bezüglich der Antragstellung für die Gewährung der Jubiläumsgabe des Landes Vorarlberg sich mit der Abt. III – Bürgerservice, Thomas Sinz in Verbindung zu setzten.