Wir bitten die Bevölkerung, die Schutzmaßnahmen für Wildtiere aus der Verordnung über das Lauteracher Ried zu befolgen:
Die meisten Besucher halten sich dabei an die Vorgaben, insbesondere die Fahrverbote auf den Riedstraßen und die Leinenpflicht für Hunde. Letztere ist gerade jetzt während der Brutzeit der Wiesenbrüter wichtig und unbedingt einzuhalten.
Das Befahren von Riedstraßen durch Nutzer ohne Fahrberechtigung widerspricht klar den Schutzvorgaben des Natura 2000- Gebietes „Lauteracher Ried“. Im Rahmen verstärkter Kontrollen u.a. durch die Riedbeauftragten wurde in den letzten Wochen primär informiert. Speziell wegen der Missachtung von Fahrverboten mussten allerdings auch Anzeigen verfasst und an die Strafbehörde (BH-Bregenz) weitergeleitet werden.
Die Kontrollen auf Einhaltung aller Schutzvorkehrungen im Ried durch Nutzer und Besucher erfolgen übrigens ganzjährig, verdichtet jeweils vom Frühling bis in den Herbst. An alle Riedbesucher wird daher appelliert die geltenden Vorgaben, die auch auf den Infotafeln im Bereich wichtiger Zufahrten ins Ried zu finden sind, konsequent zu beachten.
Anregungen/ Anfragen gerne auch an die Gebietsbetreuer Reinhard Dobler und Klaus König
Die Leinenpflicht für Hunde ist lebensnotwendig für die Wiesenbrüter und deshalb unbedingt einzuhalten.