Das Räumliche Entwicklungskonzept


Das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) formuliert Rahmenbedingungen für die räumliche Entwicklung der Gemeinde. Es ist damit Handlungsanleitung für Gemeindepolitik und Gemeindeverwaltung.

Es wird über Flächenwidmungsplan umgesetzt und ist Grundlage für Projekte und Planungen. Seit 2001 ist das REK-Lauterach vielfach angewandtes Strategiepapier für die Gemeindeentwicklung. Eine hohe Entwicklungsdynamik (in Gemeinde und Region) und neue Rahmenbedingungen - zwischenzeitlich mehrere Raumplanungsgesetznovellen, Weiterentwicklungen in der Wohnbauförderung, ein neues Baugesetz, die Vision Rheintal, ein Landesradroutenkonzept, etc - lassen nach rund zehn Jahren eine Evaluierung und Aktualisierung sinnvoll erscheinen. Insbesondere gilt es, auf den Paradigmenwechsel der sich zwischenzeitlich in den übergeordneten Rahmenbedingungen vollzogen hat, zu reagieren: Breit formulierte Nachhaltigkeitsziele, Ziele zur Energieautonomie und eine Neuorientierung in der Verkehrspolitik warten auf ihre Umsetzung auf der lokalen Festlegungsebene.

Eine Schärfung und neue Schwerpunktsetzung im REK-Lauterach ist erforderlich. Wichtiger Aspekt des REKs-Lauterach 2013 ist die übergemeindliche Kooperation.

Ergebnisse eines aus aktuellem Anlass vorab mit der Marktgemeinde Wolfurt gemeinsam erarbeiteten und beschlossenen REKs zur Entwicklung des Gewerbestandortes um den Güterterminal Wolfurt fließen in dieses REK ein, und stellen eine gute Basis für eine weiterhin und verstärkt über Gemeindegrenzen hinausblickende Entwicklungsplanung dar. Die ggst REK-Überarbeitung erfolgt unter intensiver Einbeziehung der Bevölkerung.

In einem Startworkshop wurden im Juni 2012 die Vorstellungen und Zukunftsbilder der Bevölkerung abgefragt. Im Rahmen der öffentlichen Auflage des REK-Entwurfes wurden in einer zweiten öffentlichen Veranstaltung am 13. Mai 2013 die REK-Ziele der Bevölkerung präsentiert und mit dieser diskutiert. Am 17. September 2013 wurde das REK in der Gemeindevertretung als Grundlage für die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung für das gesamte Gemeindegebiet beschlossen.

Beschluss des Räumlichen Entwicklungskonzeptes

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. September 2013 wurde das neue Räumliche Entwicklungskonzept (REK) mit den Stimmen aller politischen Fraktionen beschlossen.

Nach eineinhalb Jahren intensiver Arbeit und Diskussion in den politischen Gremien und mit der Bevölkerung verfügt Lauterach nun über eine aktuelle Leitlinie für die Gemeindeentwicklung. Das REK formuliert lt. Vlbg. Raumplanungsgesetz die Grundsätze und Ziele zur Entwicklung unserer Gemeinde:

 

• Wichtige Grünräume und Freiflächen

• Bleibende Wohnqualität und nachhaltige Siedlungsentwicklung

• Öffentlicher Raum und lebendige Zentren

• Die richtigen Betriebe

• Mobilität

• Energieeffizienz

• Kooperation und Kommunikation Wirtschaftskraft erzeugt

 

Entwicklung Anlass für die Überarbeitung des seit 2001 gültigen ersten Lauteracher REK´s ist die dynamische Entwicklung unserer Gemeinde. Unübersehbar verändern zahlreiche Bauprojekte unser Dorf. Diese Bauvorhaben in der Gemeinde sollen u.a. die Versorgung der Bevölkerung verbessert wie z.B. der Bau der Volksschule Dorf.

Es sind aber in erster Linie auch private Projekte, die das Lauterach-Bild verändern.

Wohnbauträger schaffen Wohnraum, Betriebe neue Arbeitsplätze. Auf z.T. bereits in den 1970er Jahren gewidmeten Bauflächen verwirklichen Grundeigentümer, Bauherren und Unternehmen ihre individuellen Ziele, die aber z.B. mit der Schaffung von Arbeitsplätzen auch im öffentlichen Interesse stehen.

Diese Entwicklung bedeutet aber auch Veränderung

Gewohnte Bilder verändern sich, liebgewonnene Bautraditionen (unser Einfamilienhaus) verlieren an Bedeutung, die Wiesen im Dorf verschwinden, der Verkehr nimmt zu.

Das REK als Leitbild

Ein weiterer Aspekt dieser dynamischen Entwicklung ist der Wettstreit um die knapper werdende natürliche Ressourcen: Grund und Boden ist nicht vermehrbar, es sollte aber auch zukünftigen Generationen genügend Entwicklungsraum zur Verfügung stehen.

Hochwässer müssen abfließen – der Klimawandel verschärft hier die Rahmenbedingungen. Grünräume sollen als Teil unserer Lebensqualität erhalten bleiben, unsere Lebensmittel produzieren und seltene Tier- und Pflanzenarten beherbergen. Das REK versucht einen Ausgleich zu finden zwischen all diesen Interessen und den vielfältigen Nutzungsansprüchen an unseren Lebensraum. Freiflächen im und ums Dorf erhalten als Teil unserer Lebensqualität und für die nächsten Generationen Rund 30% der Bauflächen sind derzeit noch nicht bebaut, auf den derzeit gewidmeten Bauflächen leben aktuell knapp 10.000 Bürgerinnen und Bürger, langfristig könnten darauf mit diesen bereits gewidmeten Grundfläche rund 14.000 Einwohner Platz finden. Die Entscheidung, ob und wann diese Flächen bebaut werden, obliegt den Grundeigentümern. Zusätzliche Baulandwidmungen sind aufgrund dieser Bauflächensituation zukünftig nur sehr schwer begründbar. Das REK wiegt hier ab zwischen verständlichen Einzelinteressen – in diesem Fall zur Widmung und Bebauung – und öffentlichen Interessen, z.B. „Freihaltung von Grünflächen als Teil der Wohnqualität“, „Sicherung von Entwicklungsspielräumen für die nächsten Generationen“ und „Minimierung der Aufwendungen für den Infrastrukturausbau“. Indem es versucht, möglichst viele Nutzungsansprüche zu berücksichtigen, verleiht das REK auch vielen LauteracherInnen eine Stimme.

 

Nachstehend ein Auszug aus den von Lauterachern anlässlich der 1. Bevölkerungsveranstaltung im Frühjahr 2012 formulierten Forderungen:

* Siedlungsränder halten Siedlungsgebiet maßvoll verdichten und gleichzeitig Lauteracher Identität wahren

* Ortsteilzentren entwickeln, z.B. Flaniermeile im Zentrum

* Höhenentwicklung kritisch betrachten

* Verkehrsbelastungen reduzieren, dazu gehören verkehrsberuhigte Zonen

* Sichere Wege und Querungen für schwache Verkehrsteilnehmer einrichten

* Radwegnetz verbessern

* Plätze/Treffpunkte im Ort schaffen und nutzen, z.B. für Wochenmarkt

* Freiräume und Plätze für Kinder und Jugendliche schaffen, z.B. Wiesenflächen als Spielraum

Das REK formuliert daher u.a. folgende Ziele

Sparsamer Umgang mit Grund und Boden. Den Siedlungsrand zum Ried langfristig halten. Die sogenannten „Grünen Lungen“, das sind die letzten größeren, zusammenhängenden Grünflächen im Dorf, langfristig als siedlungsgliedernde Freiflächen und als Entwicklungsreserven für zukünftige Generationen sichern. Dabei sind kleinräumige Abrundungen der Bauflächengrenze im Bereich des Siedlungsrandes unter bestimmten Bedingungen auch in Zukunft möglich.

Zudem gelten diese Festlegungen zunächst für die Geltungsdauer des Räumlichen Entwicklungskonzeptes, das in 10 - 15 Jahren zu evaluieren sein wird. Bebauung maßvoll verdichten dabei aber strengen Qualitätskriterien steuern Verstärkt ist die Gemeinde mit Projekten mit hoher Bebauungsdichte konfrontiert.

Größere Wohnanlagen führen mancherorts zu Konflikten mit der Nachbarschaft. Andererseits sind ambitionierte Ziele zur Energieeffizienz und nachhaltigen Siedlungsentwicklung ohne Verdichtung nur schwer zu erreichen. Effiziente Flächennutzung, geringe Erschließungskosten, niedriger Energieverbrauch und ein leistbarer öffentlicher Verkehr (ÖPNV) stehen im Zusammenhang mit höheren Bebauungsdichten. Das REK sucht auch hier einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen öffentlichen und privaten Interessen. Es setzt dabei auf „Qualität beim Bauen“ und „Schonung der Nachbarschaft“ und formuliert dazu „Spielregeln“, die eine dichtere Bebauung nur dann erlauben, wenn sich ein Projekt in die Umgebung einfügt und zur Aufwertung des Quartiers beiträgt.

Konkret werden folgende Ziele festgelegt

Öffentliche Interessen werden formuliert und in zukünftige Wohnbauprojekte eingebracht

• Richtwert für die maximal zulässige Baunutzungszahl: BNZ 45 • Richtwert für die maximale Gebäudehöhe: 3 Geschoße

• Darüber hinausgehende Bebauungsdichten und Gebäudehöhen können bewilligt werden, wenn das Projekt öffentlichen Interessen an der Quartiers- und Siedlungsentwicklung im besonderen Maß Rechnung tragen

Diese öffentlichen Interessen sind u.a.

Die Errichtung einer Tiefgarage

* zentrale Lage (Nähe zu zentralen Einrichtungen und gute ÖPNV-Anbindung)

* Architektur / Gestaltung / städtebauliche Einbindung / Ortsbild

* Freiraumgestaltung

* Spielraumangebot

* weitreichende Maßnahmen zur Barrierefreiheit

* Durchwegung (Fuß-/Radwege)

* Fahrradinfrastruktur

* Sanierung und In-Wert-Setzung von Gebäudealtbestand

 

 

Breite Palette von Zielen und Maßnahmen zur Hebung der Lebensqualität

Über die Schwerpunkte „Bauen“ und „Freiräume“ hinaus befasst sich das REK mit vielen anderen Themen, die für unsere Wohn- und Lebensqualität von Bedeutung sind:

 

• Der Wirtschaftsstandort Lauterach muss gesichert werden, das REK bietet Rahmenbedingungen für die Erweiterung bestehender Betriebe und die Ansiedlung neuer Betriebe. Wesentlich ist dabei der Ausbau des Gewerbegebietes im Süden Lauterachs, wo die Attraktivität des Standortes Güterterminal genutzt wird. Aber auch im Dorf sollen weitere Arbeitsplätze entstehen können, sofern durch eine vorausschauende Planung Nutzungskonflikte vermieden bzw. minimiert werden.

• Der öffentliche Raum wird als Treffpunkt für die Bevölkerung weiterentwickelt. Fußgänger, Radfahrer, Kinder, Senioren, schwächere Verkehrsteilnehmer werden dabei besonders beachtet.

• Ein besonderes Anliegen der Gemeindeentwicklung ist der Erhalt alter Gebäude, die neuen Nutzungen zugeführt werden sollten.

• Das Lauteracher Ried soll weiterhin seine vielfältigen Aufgaben erfüllen. Die Nutzung als Naherholungsgebiet soll möglich sein. Fußgänger und Radfahrer werden dabei gelenkt, um Beeinträchtigungen der Landwirtschaft und Zerstörung seltener und erhaltenswerter Natur- und Lebensräume zu vermeiden. Vom motorisierten Individualverkehr wird das Ried weitest möglich auch in der Zukunft freigehalten. Grundsätzlich hat die Landwirtschaft Vorrang im Ried. Landwirtschaftlicher Betriebsstandorte werden gesichert, Möglichkeiten zu deren Erweiterung werden offengehalten.

• Zur Mobilität formuliert das REK allgemeine Grundsätze und verweist auf das „Mobilitätskonzept Lauterach“ das die Gemeinde noch 2013 in Angriff nehmen wird, und das unter Einbeziehung der Bevölkerung erarbeitet werden soll. Außer Streit steht jedenfalls, dass sich die Gemeinde weiterhin für den Ausbau des Fuß- und Radwegnetzes sowie der öffentliche Verkehr (Bus und Bahn) engagieren werden.

REK Erläuterung

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REK Lauterach
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