Gemeinnütziger Wohnbau

Foto: Quisquilia/Shutterstock.com

Ziel des gemeinnützigen Wohnbaus ist es, leistbaren Wohnraum für Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen zu schaffen.

Er richtet sich an Menschen, die auf leistbaren Wohnraum angewiesen sind – etwa aufgrund ihres Einkommens, ihrer Lebenssituation oder familiärer Umstände.

In Lauterach stehen über 600 gemeinnützige Wohnungen zur Verfügung. Sie werden von Siedlungsgesellschaften errichtet und verwaltet, die keine Gewinnabsicht verfolgen.

Folgende gemeinnützige Bauträger sind in Lauterach aktiv:

Die Vergabe erfolgt ausschließlich durch den Ausschuss für Wohnungswesen der Marktgemeinde Lauterach – nach klar definierten Richtlinien, streng vertraulich und unter Einhaltung aller Datenschutzbestimmungen.

Das Wohnungsamt bietet zudem Beratung, Information und Hilfestellung in Wohnungsangelegenheiten.

Für die Bewerbung auf eine gemeinnützige Wohnung muss folgender Antrag ausgefüllt und an das Wohnungsamt übermittelt werden (persönlich oder per E-Mail):

Voraussetzung für einen Antrag ist, dass die antragstellende Person volljährig ist und ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz in Lauterach hat. Weitere Kriterien sind den Wohnungsvergaberichtlinien zu entnehmen:

Petra Dressel berät in ihrer Funktion als Vorsitzende des Ausschusses für Wohnungswesen.

Einmal pro Monat findet eine Sprechstunde für Wohnungsangelegenheiten mit der Gemeinderätin und Vorsitzende des Wohnungsausschusses Petra Dressel statt.

Für die Vergabe eines Termins zur Wohnungssprechstunde ist vorab die Abgabe einer Wohnungsbewerbung (siehe „Antragstellung“ oben) erforderlich.

Ausnahme: Personen, die bereits in einer gemeinnützigen Wohnung leben, müssen keine neue Wohnungsbewerbung einreichen – etwa bei Anliegen wie Mietvertragsverlängerungen oder Anpassungen bestehender Vereinbarungen.

Um die Sprechstunden bürgerfreundlich zu gestalten und die Wartezeiten zu verkürzen bitten wir Sie, sich anzumelden:

Larissa Schneider

Einmal jährlich wird ein Aktualisierungsbogen automatisch an alle Wohnungswerber:innen verschickt – jeweils rund ein Jahr nach dem Datum der letzten Abgabe bei der Gemeinde.

Mit dem Aktualisierungsbogen können Sie Ihre Angaben aktualisieren – insbesondere Kontaktdaten wie die Telefonnummer – und Ihre Wohnwünsche bei Bedarf anpassen.

Wichtiger Hinweis:
Bitte senden Sie den Bogen in jedem Fall unterschrieben zurück, auch wenn keine Änderungen nötig sind. Nur so bleiben Sie für ein weiteres Jahr auf der Wohnungsvergabeliste aktiv.