Kontakt
Bürgerservice
+43 5574 6802-0 | E-Mail
Adresse
Das Meldeamt befindet sich im Rathaus (Bürgerservice im Erdgeschoß).
Hofsteigstraße 2a
6923 Lauterach
Öffnungszeiten
Weitere Informationen
Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Checkliste für den Umzug
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Meldeamt
Bei einem Umzug, der Beantragung von Ausweisdokumenten oder dem Ausstellen von Bescheinigungen ist das Meldeamt Ihre zentrale Anlaufstelle.
Meldepflicht
Jede Wohnsitzänderung muss innerhalb von drei Tagen beim Meldeamt gemeldet werden. Dies kann persönlich oder durch eine beauftragte Person erfolgen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Meldung digital mit ID Austria durchzuführen.
Für minderjährige Personen hat die erziehungsberechtigte Person die Anmeldung durchzuführen. Für minderjährige Personen, die nicht beim Erziehungsberechtigten Unterkunft nehmen, ist der/die Unterkunftgeber:in meldepflichtig.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Meldezettel (inkl. Unterschrift des Unterkunftgebers bzw. der Unterkunftgeberin)
- amtlicher Lichtbildausweis
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Wohnsitzqualität
Es wird zwischen Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz unterschieden. Unter Hauptwohnsitz versteht man jenen Wohnsitz in Österreich, an dem man den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat. Alle anderen Wohnsitze gelten als Nebenwohnsitz. Eine Änderung der Wohnsitzqualität ist ebenfalls meldepflichtig.
Innerhalb Österreichs ist nur die Anmeldung eines einzigen Hauptwohnsitzes möglich. Außerhalb Österreichs kann jemand einen weiteren Hauptwohnsitz haben.
Abmeldung
Bei einem Verzug innerhalb Österreichs ist die Abmeldung vom früheren Wohnort am neuen Wohnort bei der für den neuen Wohnort zuständigen Meldebehörde durchzuführen. Die Abmeldung wird von dieser Meldebehörde gleichzeitig mit der Anmeldung am neuen Wohnort durchgeführt. Eine Abmeldung ist nur notwendig, wenn der neue Wohnort im Ausland oder noch unbekannt ist bzw. wenn es sich bei der abzumeldenden Unterkunft um einen Nebenwohnsitz handelt.
Kosten
An-, Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei.
Innerhalb der EU bzw. im Schengen-Raum muss immer ein Reisedokument (gültiger Reisepass oder Personalausweis) mitgeführt werden.
Für die Einreise in viele Staaten ist ein gültiger Reisepass erforderlich.
Im Meldeamt können Sie sowohl einen Reisepass als auch einen Personalausweis beantragen. Ein Termin ist dafür nicht erforderlich.
Expresspässe, Ein-Tages-Expresspässe und Notpässe können nur bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Reisepass oder Personalausweis
- ggf. Geburtsurkunde (Original)
- ggf. Staatsbürgerschaftsnachweis (Original)
- EU-Pass-taugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- eventuell Sorgerechtsbescheid
Kosten
Hier finden Sie die Kosten für einen Reisepass.
Hier finden Sie die Kosten für einen Personalausweis.
Nähere Infos zu Reisepässen
Nähere Infos zu Personalausweisen
Ausweisdokumente für Minderjährige
- Gültigkeitsdauer für Kinder von 0 bis 2 Jahren: 2 Jahre
- Gültigkeitsdauer für Kinder von 2 bis 12 Jahren: 5 Jahre
- Gültigkeitsdauer ab 12 Jahren: 10 Jahre
- Bei Kindern werden Fingerabdrücke erst ab dem 12. Geburtstag erfasst.
- Bei der Antragstellung müssen ein Elternteil und das Kind selbst anwesend sein. Die erziehungsberechtigte Person muss einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.
Nähere Infos zu Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren
Nähere Infos zu Personalausweisen für Minderjährige unter 18 Jahren
Für viele Tätigkeiten und Berufe ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich.
Der Strafregisterauszug kann persönlich beim Meldeamt beantragt oder digital mit ID Austria angefordert werden.
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis
Kosten
Hier finden Sie die Kosten für eine Strafregisterbescheinigung.
- Ausstellung Meldebestätigung (Nähere Infos)
- Ausstellung Strafregisterauszugs (Nähere Infos)
- Ausstellung Heiratsurkunde (Nähere Infos)
- Registerauszug Geburt (Teilregisterausstellung) (Nähere Infos)
- Registerauszug Tod (Nähere Infos)