Kontakt

Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
+43 5574 6802-237 | E-Mail

Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes barrierefrei zugänglich zu machen. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Einige Bilder sind noch nicht mit Textalternativen hinterlegt. Hierbei handelt es sich aber hauptsächlich um dekorativen Inhalt. Es ist geplant, auch die restlichen Bilder an das Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt anzupassen. Für einige Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer:innen nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Bei manchen Texten und Bedien-Elementen wird der Mindestkontrast noch nicht erreicht (WCAG-Kriterien 1.4.1, 1.4.3 und 1.4.11), jedoch kann mittels des auf der Website eingesetzten Barrierefreiheits-Tool von „DIGIaccess“ der Mindestkontrast manuell eingestellt werden. Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind derzeit noch nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Wir sind bemüht, die Zugänglichkeit auch in den PDF-Dokumenten laufend zu verbessern und orientieren uns dazu in Ergänzung zu den Richtlinien für barrierefreie Inhalte am ISO-Standard PDF/UA. Ein barrierefreier Zugang zu den Inhalten aller PDF-Dokumente nach PDF/UA soll ermöglicht werden. Die Dokumente befinden sich in Überarbeitung. Bitte teilen Sie uns per E-Mail mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und stellen diesen danach als barrierefreie Alternative online.

Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht auf der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Eine Behebung würde unseres Erachtens eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen bedeuten. 

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der
anwendbaren Rechtsvorschriften

Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Marktgemeinde Lauterach liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden. 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2025 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Mai 2025. Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, eine Nachrichtenseite, die Suche und das Suchergebnis. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – z. B. Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen etc. – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wenn Ihr Anliegen nicht binnen zwei Monaten zufriedenstellend behandelt wurde, können Sie dies bei der Vorarlberger Volksanwaltschaft melden.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen: Kontaktformular der Beschwerdestelle. Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren