- Bürgerservice & Soziales
- Sozialamt
Kontakt
Mirjam Apsner und Angelika Achberger
+43 5574 6802-669 | E-Mail
Adresse
Das Sozialamt befindet sich im Rathaus (Bürgerservice im Erdgeschoß).
Hofsteigstraße 2a
6923 Lauterach
Öffnungszeiten
Montag, 8:00–12:00 und 13:45–18:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, 8:00–12:00 Uhr
Sozialamt

Das Sozialamt der Marktgemeinde Lauterach bietet Beratung und Unterstützung bei sozialen und finanziellen Anliegen.
Grundsätzlich können nur jene Personen eine Leistung der Sozialhilfe erhalten, die
- ihren Bedarf für Lebensunterhalt, Wohnung, den Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung oder den Aufwand für die Bestattung nicht oder nicht ausreichend selbst decken können und dieser auch nicht von anderen Personen oder Einrichtungen gedeckt wird;
- ihren rechtmäßigen, dauerhaften und mindestens fünfjährigen Aufenthalt im Inland haben (z.B. österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung mit dieser, Fremde mit tatsächlichem mindestens fünfjährigem „Daueraufenthalt – EU“) sowie
- nur über ein anrechenbares Einkommen verfügen, das den jeweiligen Satz der Sozialhilfeleistung für Lebensunterhalt und Wohnbedarf nicht übersteigt, kein verwertbares Vermögen haben und ihre eigenen Kräfte und Mittel im vorgesehenen Ausmaß einsetzen. Sozialhilfe wird insoweit gewährt, als Lebensunterhalt und Wohnbedarf nicht selbst oder mit Hilfe anderer Personen oder Einrichtungen bewältigt werden können;
Leistungen der Sozialhilfe (ehemals Mindestsicherung)
- Absicherung des allgemeinen Lebensunterhaltes
- Befriedigung des Wohnbedarfs
- Zusatzleistungen zur Vermeidung besonderer Härtefälle
- Übernahme der Unterkunfts- und Verpflegungskosten in stationären Einrichtungen (Pflegeheime etc.)
- Unterstützung bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung (Krankenversicherung)
- Unterstützung im Todesfall (Bestattungskosten)
- Leistungen für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Grundversorgung von Asylwerbenden)
Mehr Informationen: Land Vorarlberg Sozialhilfe
Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt, wenn
- das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg hat und die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt oder als gleichgestellt im Sinne des § 6 Abs. 1 und 2 des Sozialleistungsgesetzes gilt,
- das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze (siehe Tabelle),
- bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften mindestens ein Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung vorliegt.
Der Familienzuschuss kann bei der Wohnsitzgemeinde oder online beim Land Vorarlberg beantragt werden.
Alle Informationen: Land Vorarlberg Familienzuschuss
Mit den Unterstützungsmöglichkeiten der Marktgemeinde Lauterach und des Landes Vorarlberg sollen Familien weiter entlastet werden.
Elementarpädagogik: Ermäßigung der Kostenbeiträge für die Betreuung und für das leistbare Mittagessen
Familien mit geringem Haushaltsnettoeinkommen können im
Sozialamt einen Antrag zur Berechnung einer möglichen Verminderung
des Elternbeitrages stellen.
- Das leistbare Mittagessen (Zuschuss des Sozialfonds des Landes bis zu 5 €) erhalten, wie bisher, Sozialhilfeempfänger:innen und neu auch Bezieher:innen von Leistungen aus der Grundversorgung.
- In den Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen
erhalten Familien, die Wohnbeihilfe oder Sozialhilfe beziehen
auf Antrag einen Zuschuss zum Essenspreis von 2 €. - Härtefall (geringes Familien-Nettoeinkommen)
Eine der folgenden Voraussetzungen muss gegeben sein:
- Bezug von Sozialhilfe oder
- Bezug von Wohnbeihilfe oder
- geringes Haushaltsnettoeinkommen – siehe Einkommensgrenzen
unter Land Vorarlberg: Leistbare Kinderbetreuung – Soziale Staffelung
Weitere Informationen: Gut, gesund und günstig mittagessen
Schule: Ermäßigung der Kostenbeiträge für die Schülerbetreuung und für das leistbare Mittagessen
Nebst der Möglichkeit, dass Kinder von Familien, die Sozialhilfe oder Grundversorgung beziehen, in Schulen ein warmes und gesundes Mittagessen zu einem niedrigen Preis erhalten, unterstützt das Land Vorarlberg und die Gemeinden jedes Mittagessen
mit einem maximalen Betrag von 5 €. Dazu ist aber als Nachweis ein entsprechendes Schreiben der Bezirkshauptmannschaft zur Antragstellung beizubringen. Familien und Alleinerzieher:innen die Wohnbeihilfe oder Sozialhilfe beziehen, wird auf Antrag der Essenspreis um 2 € und die Betreuungskosten um 50 % reduziert. Alleinerzieher:innen haben die Möglichkeit für das 2. betreute Kind um 50 % Ermäßigung der Betreuungskosten anzusuchen.
Antragstellung
Bürgerservice und Soziales
+43 5574 6802-669 oder
Bitte bringen Sie den Sozialhilfebescheid oder die Bewilligung der Wohnbeihilfe zur Antragstellung mit. Bei Härtefall ist ein Einkommensnachweis erforderlich.
Verteilen statt Vernichten. Das ist der Grundsatz von „Tischlein Deck Dich“. Der Verein verteilt qualitativ einwandfreie Lebensmittel und andere Waren, die anderenfalls aus unterschiedlichen Gründen entsorgt würden, kostenlos an Menschen in Not. So wird das enge Einkommen vieler Menschen etwas entlastet.
Bedürftige bekommen eine Bezugskarte, mit welcher sie Lebensmittel bei der Ausgabestelle erhalten.
Antragstellung
Die Beantragung erfolgt im Sozialamt (Rathaus, Bürgerservice im Erdgeschoß, Hofsteigstraße 2a). Zur Beantragung einer Bezugskarte sind folgende Nachweise vorzulegen:
- aktuelle Einkommensnachweise (z.B. Lohnzettel, Pensionsbestätigung, Sozialhilfe, Wohnbeihilfe)
- aktuelle Kontoauszüge und Nachweise zu den Ausgaben (z.B. Miete, Betriebskosten, Stromkosten, Haushaltsversicherung)
Mehr Informationen: Tischlein Deck Dich
Auch Menschen mit finanziellen Engpässen haben ein Recht auf Kunst und Kultur. Der Kulturpass macht es möglich. Mit dem Ausweis erhalten sozial benachteiligte Menschen freien Eintritt in zahlreiche kulturelle Einrichtungen.
In Vorarlberg wurde im Jahr 2008 auf Initiative des Theater KOSMOS in Zusammenarbeit mit der Vorarlberger Armutskonferenz die Solidaritätsaktion „Hunger auf Kunst und Kultur“ gestartet und baut auf dem Solidaritätsgedanken der teilnehmenden Organisationen auf.
Anspruch
Anspruch auf den Kulturpass haben Personen, die in prekären finanziellen Verhältnissen leben.
- Personen, deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt z.B. bei Notstandshilfe, Arbeitslosengeld oder bei Bezug einer Ausgleichszulage
- Bezieher:innen der Sozialhilfe
- Asylwerber:innen, Menschen in Grundversorgung
- Kinder/Jugendliche (ab 10 Jahren), wenn deren Eltern unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
Kulturpass beantragen über:
- Der Kulturpass kann bei vielen karitativen Hilfs- und Betreuungsorganisationen beantragt werden (siehe Ausgabestellen auf Hunger auf Kunst und Kultur – Kulturpass).
- Bürgerservice und Soziales
Hofsteigstraße 2a, 6923 Lauterach (EG)
+43 5574 6802-669 | E-Mail
Der Pass ist für ein Jahr und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Der Kulturpass ist nicht übertragbar. Bei Vorstellungen/Veranstaltungen für Kinder ist der Kulturpass in der Regel für 1 Erwachsenen und ein Kind gültig.
Hier gilt der Kulturpass:
Der Kulturpass gilt bei allen Kultureinrichtungen, -häusern und -veranstaltern, die Partner der Aktion Hunger auf Kunst und Kultur sind. Darüber hinaus ermöglicht er bei der Bildungseinrichtung der Arge Erwachsenenbildung einen kostenlosen/ermäßigten Eintritt.
Eine Liste aller Einrichtungen finden sie auf www.hungeraufkunstundkultur.at/vorarlberg
In Lauterach gilt der Kulturpass:
- Bei allen Veranstaltungen im Vereinshaus
- Bei allen Veranstaltungen des Theater Rampenlichts
- In der Bücherei.
Kulturpass-App
Die Kulturpass-APP steht auf Google Play und im Apple App-Store zur Verfügung und präsentiert Ihnen das breitgefächerte Kulturangebot der Aktion Hunger auf Kunst und Kultur.
Die Caritas Energiesparberatung bietet Unterstützung beim Senken der Energiekosten im Haushalt. Nach der Erstberatung werden gemeinsam mit Energiesparberater:innen Elektrogeräte auf ihren Energieverbrauch überprüft und einfach umsetzbare Energiesparmaßnahmen gemeinsam besprochen.
Welche Leistungen werden angeboten?
Erstberatung
Hier wird überprüft, ob der Haushalt die Kriterien für eine weitere Unterstützung erfüllt. Diese Beratung findet in den Beratungsstellen statt, auch Telefon- oder Onlineberatung ist möglich.
Energiesparberatung
Die Energiesparberatung findet im Haushalt statt. Dabei werden einfach umsetzbare Energiesparmaßnahmen geprüft und gemeinsam besprochen.
Gerätetausch
Wenn im Rahmen der Energiesparberatung festgestellt wird, dass die vorhandenen Elektrogeräte ausgetauscht werden sollen, ist ein kostenloser Tausch möglich. Getauscht werden max. zwei Geräte pro Haushalt (Herd, Kühlschrank, Waschmaschine, Geschirrspüler).
An wen richtet sich die Energiesparberatung?
Zielgruppe sind Personen, die einen Hauptwohnsitz in Österreich haben. Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Bezug von Wohnbeihilfe
- Befreiung von den ORF-Rundfunkgebühren
- Bezug des Heizkostenzuschuss des Landes
- Bezug von Sozialhilfe oder Ausgleichszulage
Nähere Infos und Anmeldung
Energiesparberatung und Gerätetausch der Caritas Österreich
Die Energiesparberatung ist ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung.
Die Marktgemeinde Lauterach bietet gemeinsam mit dem ifs jeden 1. Montag im Monat eine kostenlose und vertrauliche Beratung im Kreuz an. Das Angebot richtet sich an Menschen, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden und Unterstützung oder Orientierung suchen.
Mögliche Themen:
- Probleme zu Hause oder am Arbeitsplatz
- Konflikte mit anderen oder mit sich selbst
- Fragen zur persönlichen Situation
- Unsicherheit über die nächsten Schritte
Die ifs Regionale Sozialberatung ist die zentrale Anlaufstelle für Menschen im Bezirk Bregenz, die psychosoziale Unterstützung oder Hilfe bei Fragen der Existenzsicherung benötigen.
ifs Beratung in Lauterach
Jeden 1. Montag im Monat (ab 3. November 2025)
13:00–16:00 Uhr
Zum Kreuz, Bundesstraße 34
Anmeldung:
Sozialamt
+43 5574 6802-669 | E-Mail
Aktuelle Termine finden Sie in Wohin in Lauterach.