Kontakt
Annette King-Tröster
+43 677 64853214 | E-Mail
Terminvereinbarung
Mo–Fr, 8:00–12:00 Uhr
Termine sind am Dienstag von
16:30 bis 18:30 Uhr möglich.
Beglaubigungen

Beglaubigungen bzw. Legalisierungen, die für eine Grundbucheintragung bei einem Gericht in Vorarlberg bestimmt sind, können im Rathaus von der zuständigen Legalisatorin vorgenommen werden.
Beglaubigt werden:
- Unterschriften auf Originalurkunden wie Kaufverträgen, Schenkungsverträgen, Pfandurkunden oder Grundbuchseintragungen
Voraussetzungen für eine Beglaubigung:
- Zumindest eine der beteiligten Personen muss in Lauterach wohnhaft sein oder der betreffende Gegenstand (z. B. Grundstück, Wohnung oder Haus) muss sich in Lauterach befinden.
- Die unterzeichnende Partei muss der Legalisatorin persönlich bekannt sein.
- Ist dies nicht der Fall, sind zwei Identitätszeug:innen mitzubringen. Diese müssen glaubwürdig und mindestens 18 Jahre alt sein sowie der Legalisatorin persönlich bekannt sein.
Erforderlich für die Beglaubigung:
- Persönliche Anwesenheit
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Originalurkunde (noch nicht unterschrieben)
- ggf. zwei Zeug:innen