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Annette King-Tröster
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Terminvereinbarung
Mo–Fr, 8:00–12:00 Uhr 

Termine sind am Dienstag von
16:30 bis 18:30 Uhr möglich.


Beglaubigungen

Das Bild zeigt eine Nahaufnahme davon, wie gerade ein Dokumente unterschrieben wird.
Foto: PeopleImages.com – Yuri A/Shutterstock.com

Beglaubigungen bzw. Legalisierungen, die für eine Grundbucheintragung bei einem Gericht in Vorarlberg bestimmt sind, können im Rathaus von der zuständigen Legalisatorin vorgenommen werden.

Beglaubigt werden:
  • Unterschriften auf Originalurkunden wie Kaufverträgen, Schenkungsverträgen, Pfandurkunden oder Grundbuchseintragungen
Voraussetzungen für eine Beglaubigung:
  • Zumindest eine der beteiligten Personen muss in Lauterach wohnhaft sein oder der betreffende Gegenstand (z. B. Grundstück, Wohnung oder Haus) muss sich in Lauterach befinden.
  • Die unterzeichnende Partei muss der Legalisatorin persönlich bekannt sein.
  • Ist dies nicht der Fall, sind zwei Identitätszeug:innen mitzubringen. Diese müssen glaubwürdig und mindestens 18 Jahre alt sein sowie der Legalisatorin persönlich bekannt sein.
Erforderlich für die Beglaubigung:
  • Persönliche Anwesenheit
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Originalurkunde (noch nicht unterschrieben)
  • ggf. zwei Zeug:innen