Kontakt

Valeria Karg

Adresse

Das Fundamt befindet sich im Rathaus (Bürgerservice im Erdgeschoß).

Hofsteigstraße 2a
6923 Lauterach

Öffnungszeiten

Montag
8:00–12:00 Uhr, 13:45–18:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch
8:00–12:00 Uhr, 13:45–16:30 Uhr
Donnerstag
8:00–12:00 Uhr
Nachmittagstermine nur nach
telefonischer Vereinbarung
Freitag
8:00–13:00 Uhr

Weitere Informationen

Fundservice Österreich
Polizeiinspektion Lauterach
Bezirkshauptmannschaft Bregenz

Fundamt

Im Fundamt werden verlorene und gefundene Gegenstände verwaltet.

Melden Sie sich beim Fundamt oder prüfen Sie online, ob Ihr Gegenstand bereits in der zentralen Datenbank registriert wurde: Fundservice Österreich

  • Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage eine möglichst genaue Beschreibung des verlorenen Gegenstands an. Nur so kann geprüft werden, ob ein passender Fund vorliegt.
  • Für die Abholung eines Fundgegenstandes benötigen Sie einen gültigen Lichtbildausweis.
  • Für verlorene Ausweise, Bankomat- oder Kreditkarten, Buskarten etc. erhalten Sie im Fundamt eine Verlustbestätigung (zum Beispiel für die Versicherung, die Bezirkshauptmannschaft oder den Verkehrsverbund).
  • Fundgegenstände werden mindestens ein Jahr lang aufbewahrt.

Verlorene Ausweisdokumente

  • Ein neuer Reisepass oder Personalausweis kann direkt im Rathaus oder bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden. Dafür benötigen Sie eine Verlustanzeige.
  • Für eine polizeiliche Verlustanzeige wenden Sie sich bitte direkt an die Polizeiinspektion.
  • Ein neuer Führerschein kann nur bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden.

Nähere Informationen zum Verlust eines Reisepasses
Nähere Informationen zum Verlust eines Personalausweises
Nähere Informationen zum Verlust eines Führerscheins

Bitte bringen Sie den Gegenstand direkt ins Fundamt. Alternativ können Sie ihn auch bei der nächsten Polizeidienststelle abgeben – die Informationen werden an das Fundamt weitergeleitet.

  • Wenn Sie einen Gegenstand mit erkennbarem Wert (über 10 €) finden, sind Sie verpflichtet, diesen bei der zuständigen Behörde (Fundamt oder Polizei) abzugeben.
  • Sie haben Anspruch auf einen Finderlohn bzw. können einen Besitzanspruch geltend machen.
  • Der Besitzanspruch wird dann wirksam, wenn sich der/die Eigentümer:in innerhalb eines Jahres nicht beim Fundamt meldet.

Gefundene Fahrräder

  • Wenn Sie in Lauterach ein Fahrrad finden, melden Sie den Fund bitte dem Fundamt. Die Abholung wird anschließend vom Bauhof organisiert.

Fundamt-Marke

Die Fundamt-Marke ist ein kleiner Anhänger für den Schlüsselbund. Sie hilft dabei, verlorene Schlüssel rasch zuzuordnen und zurückzugeben.

So funktioniert’s:

  • Eine Fundamt-Marke um 1 im Fundamt erwerben
  • Die Nummer der Marke wird registriert und vertraulich gespeichert
  • Marke am Schlüsselbund befestigen
  • Bei Verlust: Wird der Schlüsselbund im Fundamt abgegeben, kann über die registrierte Nummer der/die Besitzer:in verständigt werden.