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Neuerungen im Parkraummanagement
Drei neue Kurzparkzonen im Zentrum

Eine effiziente Parkraumbewirtschaftung hat sich in den vergangenen Jahren als wirksames Instrument erwiesen, um Orts- und Innenzentren attraktiv zu halten – sei es für Einkäufe, Gastronomie, Dienstleistungen oder kulturelle Angebote. Kurzparkzonen leisten dazu einen wichtigen Beitrag: Sie erhöhen die Aufenthaltsqualität und sorgen dafür, dass Besucher:innen rasch freie Parkplätze vorfinden.
In der Gemeindevertretungssitzung vom 21. April wurden nun drei neue Kurzparkzonen im Zentrum beschlossen. Ziel ist es, die vorhandenen Stellflächen optimal zu nutzen und gleichzeitig die Erreichbarkeit zentraler Einrichtungen zu verbessern.
Kurzparkzone Bundesstraße/Schmiedgasse
Wie bereits im März berichtet, erweitert der neue Parkplatz südlich des Friedhofes den bestehenden Friedhofsparkplatz um 17 Stellplätze. Dadurch entstehen kürzere Wege
zur Kirche und in den Friedhof sowie für kurze Erledigungen in der Umgebung.
- Ab sofort gilt: Von Montag bis Sonntag von 6:00 bis 20:00 Uhr kann hier für maximal 90 Minuten geparkt werden.
Kurzparkzone Bundesstraße/Alte Landstraße
Die Metzgerei Klopfer stellt auch die beiden Parkplätze in ihrem Eigentum außerhalb der Geschäftszeiten für die Allgemeinheit zur Verfügung. Dieses Angebot ermöglicht eine zusätzliche einheitliche Nutzung der gesamten Fläche als öffentlicher Parkplatz.
- Ab sofort gilt: Von Montag bis Sonntag von 6:00 bis 20:00 Uhr kann hier für maximal 90 Minuten geparkt werden – während der Öffnungszeiten der Metzgerei Klopfer können Kund:innen ihre Fahrzeuge ohne Anbringung einer Parkuhr abstellen.
Kurzparkzone Raiffeisenstraße
Um einheitliche Regelungen im Zentrum zu schaffen, wurden die Zeiten der bestehenden Kurzparkzone in der Raiffeisenstraße an die neuen Zonen angepasst.
- Ab sofort gilt: Von Montag bis Sonntag von 6:00 bis 20:00 Uhr kann hier für maximal 90 Minuten geparkt werden.



Was sind Kurzparkzonen?
- Kurzparkzonen sind zeitlich beschränkt nutzbare Parkplatzbereiche im öffentlichen Raum. Sie haben eine höhere Fluktuation der Fahrzeuge zum Ziel, damit mehr Besucher:innen kurzfristig einen Parkplatz finden.
- Kurzparkzonen sind durch entsprechende Verkehrszeichen ausgewiesen, aus denen die jeweils zulässige Höchstparkdauer hervorgeht.
- Das Parken in diesen Zonen ist gebührenfrei.
- In Kurzparkzonen ist das Parken zeitlich begrenzt. Die Einhaltung
der maximal zulässigen Parkdauer durch eine Parkscheibe nachzuweisen. - Außerhalb der Geltungszeiten ist das Parken ohne zeitliche Begrenzung und ohne Nachweispflicht zulässig.
Nähere Infos zum Parkraummanagement finden Sie hier.