über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung (1)
„COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“
über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung (2)
„Gerechtigkeit den Pflegekräften“
und über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung (3)
„Impfpflichtgesetz abschaffen – Volksbegehren“;
Aufgrund der vom 13. Juli 2023 (1), der vom 03. Juli 2023 (2) sowie der vom 18. August 2023 (3) auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von
Montag, 06. November 2023 bis (einschließlich)
Montag, 13. November 2023,
in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 02. Oktober 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dasselbe Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Eintragungen können während der Amtsstunden und des Eintragungszeitraums im Rathaus, Abt. III Bürgerservice, 6923 Lauterach, Hofsteigstraße 2a durchgeführt werden. Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (13. November 2023), 20.00 Uhr, durchführen.