- Bauen & Wohnen
- Rund ums Bauen
Kontakt
Sekretariat Infrastruktur
+43 5574 6802-20 | E-Mail
Leitungsauskunft
Flächenwidmungsplan und Bebauungspläne
Informationen zum Grundstückskauf, Widmungen, Grundteilungen und Co. finden Sie unter Ortsentwicklung und Raumplanung.
Links
Rund ums Bauen
Ein Bauvorhaben bringt viele Anforderungen und Entscheidungen mit sich. Diese Seite gibt einen Überblick über die wichtigsten Schritte und Vorgaben, um Bauprojekte in Lauterach erfolgreich zu planen und umzusetzen.
Der Zweck der Vorprüfung besteht darin, dass der/die Antragsteller:in bei der Baubehörde eine Vorentscheidung hinsichtlich bewilligungspflichtigen Bauvorhaben beantragen kann, ohne dass das Projekt schon in allen Einzelheiten ausgearbeitet ist.
Erforderliche Unterlagen (2-fach)
- Vorprüfungsantrag
- Baubeschreibung
- Übersichtsplan (Maßstab 1:1000)
- Lageplan (Maßstab 1:500)
- Skizzen der Geschosse (Maßstab 1:200)
- Skizzen der Ansichten (Maßstab 1:200)
Downloads
Eine Bauanzeige ist schriftlich einzubringen, wenn die Abstandsflächen und Mindestabstände von 2,00 m eingehalten werden. Dies gilt unter anderem für Nebengebäude (höchstens 25 m²/max. Höhe 3,50 m) und Bauwerke, wie zum Beispiel:
- Carports
- Garagen
- Gartenhäuser
- Geräteschuppen
- Schwimmbäder (unterirdische Bauteile – Mindestabstand 1,00 m)
- Haltestellen
- Einfriedungen an öffentlichen Straßen
- Zelte (unter besonderen Umständen)
- Verkaufsstände
- Abbruch von Gebäuden oder Bauwerken
Erforderliche Unterlagen (3-fach)
- Bauanzeige (inkl. Baubeschreibung)
- Lageplan (Maßstab 1:500)
- Grundriss (Maßstab 1:100)
- Ansichten (Maßstab 1:100)
Downloads
Ein Bauantrag ist schriftlich einzubringen. Bauanträge werden je nach Größe oder Art des Projekts in lang und kurz unterschieden.
Bauantrag „lang“ für zum Beispiel:
- Neubau von
- Einfamilienhäusern
- Mehrwohnungsgebäuden
- Büro- oder Betriebsgebäuden
- Größere Zu- und Umbauten an bestehenden Gebäuden
Bauantrag „kurz“ für zum Beispiel:
- Errichtung oder Änderung von
- Geräteschuppen und Schwimmbädern
- Carports und freistehenden Garagen
- (Terrassen-)Überdachungen
- Stützmauern
Sofern die in der Liste genannten nicht anzeigepflichtig sind.
- Luftwärmepumpen
- Klimageräte
- Abgasanlagen (Kamin)
- Werbeanlagen
- Betriebsstättenbezeichnungen (größer als 1 m²)
Erforderliche Unterlagen (4-fach)
- Bauantrag lang oder kurz
Downloads
Hilfreiche Links
OIB-Richtlinien
Brandverhütungsstelle Vorarlberg
Energieausweis
Energieinstitut
Wissenswertes über Trinkwasser
Wissenswertes über Abwasser
Schwimmbadwasser
Für die Versorgung eines Gebäudes mit Trinkwasser ist ein Anschluss an das öffentliche Wasserversorgungsnetz erforderlich. Der Wasseranschluss ist rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten zu beantragen. Die Lage der Anschlussleitung ist bereits in der Planungsphase mit dem Wasserwerk abzuklären.
Anmeldung
Der Antrag auf Herstellung eines Wasseranschlusses ist mindestens 14 Tage vor Baubeginn einzubringen. Dem Antrag sind die erforderlichen Planunterlagen beizulegen. Die Herstellung des Anschlusses erfolgt ausschließlich durch das Wasserwerk.
Erforderliche Unterlagen
- Ansuchen Wasseranschluss
Kosten
Für den Wasseranschluss fallen Anschlussgebühren sowie Kosten für die Herstellung der Anschlussleitung an. Die aktuellen Gebühren finden Sie hier.
Wasserzähler und Abrechnung
Der Wasserverbrauch wird über einen Wasserzähler erfasst. Die Abrechnung erfolgt auf Basis des gemessenen Verbrauchs in regelmäßigen Abständen. Die aktuellen Gebühren finden Sie hier.
Downloads
Für die Ableitung von Schmutz- und Oberflächenwasser ist ein Anschluss an die Ortskanalisation erforderlich. Der Kanalanschluss ist rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten zu beantragen. Die Art der Entwässerung sowie die Lage der Anschlussleitung sind bereits in der Planungsphase abzuklären.
Anmeldung
Der Antrag auf Anschluss an die Ortskanalisation ist mindestens 14 Tage vor Baubeginn einzubringen. Dem Antrag sind die erforderlichen Planunterlagen beizulegen. Die Herstellung des Anschlusses an die Ortskanalisation muss von einer Fachfirma durchgeführt werden, die vom Bauwerbenden beauftragt wird.
Erforderliche Unterlagen
- Ansuchen Kanalanschluss
Kosten
Für den Anschluss an die Ortskanalisation fallen Anschlussgebühren sowie Kosten für die Herstellung der Anschlussleitung an. Die aktuellen Gebühren finden Sie hier.
Kanalbenützungsgebühren
Die Kanalbenützungsgebühr wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben berechnet und regelmäßig vorgeschrieben. Die aktuellen Gebühren finden Sie hier.
Downloads
Die Errichtung eines Gartenhauses oder eines Geräteschuppens ist anzeigepflichtig, wenn die überbaute Fläche höchstens 25 m² beträgt, die maximale Höhe 3,50 m nicht übersteigt und der Mindestabstand von 2,00 m eingehalten wird. Sollte dies nicht zutreffen, ist das Bauvorhaben bewilligungspflichtig.
Die Errichtung eines Carports ist anzeigepflichtig, wenn der Mindestabstand von 2.00 m eingehalten wird und das Carport nicht überwiegend umschlossen ist. Sollte dies nicht zutreffen, ist das Bauvorhaben bewilligungspflichtig.
Erforderliche Unterlagen (3-fach)
- Bauanzeige (inkl. Baubeschreibung)
- Lageplan (Maßstab 1:500)
- Grundriss (Maßstab 1:100)
- Ansichten (Maßstab 1:100)
Downloads
Die Errichtung von Schwimmbädern, Schwimmteichen, Pools usw. stellt ein anzeigepflichtiges Bauvorhaben dar. Der gesetzliche Bauabstand für unterirdische Bauteile, sowie oberirdische Bauteile bis zu einer Höhe von 1,80 m, beträgt 1,00 m, oberirdische Bauteile ab einer Höhe von 1,80 m müssen mindestens 2,00 m von der Nachbarliegenschaft entfernt sein.
Erforderliche Unterlagen (3-fach)
- Bauanzeige (inkl. Baubeschreibung)
- Lageplan (Maßstab 1:500)
- Grundriss (Maßstab 1:100)
- Ansichten (Maßstab 1:100)
Downloads
Hilfreiche Links
Eine Bauanzeige oder ein Bauantrag für das nachträgliche Anbringen von Solar- oder Photovoltaikanlagen an bestehenden Bauwerken ist nicht erforderlich, sofern Abstandsflächen und Mindestabstände eingehalten werden und …
- die Anlage in die Dach- oder Wandfläche eingefügt wird oder in einem maximalen Abstand von bis zu 30 cm parallel zur Dach- oder Wandfläche angebracht wird und über diese nicht hinausragt oder
- im Falle der Anbringung auf einem Flachdach der Dachüberstand maximal 1,2 m beträgt und der Abstand zum Dachrand mindestens der Höhe des Dachüberstands entspricht.
Falls die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist ein Bauantrag erforderlich. Dann sind die folgenden Dokumente einzureichen.
Erforderliche Unterlagen (3-fach)
- Bauantrag (inkl. Baubeschreibung)
- Lageplan (Maßstab 1:500)
- Grundriss (Maßstab 1:100)
- Ansichten (Maßstab 1:100)
Hilfreiche Links
Leitfaden „Solaranlagen planen und gestalten“ (Energieinstitut Vorarlberg)
Förderungen des Landes Vorarlberg
Anträge und Infoblätter zum Thema Energie (Land Vorarlberg)
Einfriedungen zwischen Privatgrundstücken
Die Errichtung von Einfriedungen zwischen Privatgrundstücken (z. B. Zäune, Mauern) ist bewilligungsfrei, wenn die Einfriedung das Nachbargrundstück nicht mehr als 1,80 m überragt. Einfriedungen mit einer Höhe von mehr als 1,80 m, die den Mindestabstand von 2,00 m nicht einhalten sind bewilligungspflichtig. Die Zustimmung der Nachbar:innen zur Erteilung einer Abstandsnachsicht ist erforderlich.
Erforderliche Unterlagen (3-fach)
- Bauantrag (inkl. Baubeschreibung)
- Lageplan (Maßstab 1:500)
- Ansichten (Maßstab 1:100)
Downloads
Einfriedungen an öffentlichen Straßen
Die Errichtung von Einfriedungen an öffentlichen Straßen ist anzeigepflichtig. Für Arbeiten auf oder neben der Straße wird eine straßenpolizeiliche Bewilligung benötigt.
Hinweis: Für Arbeiten auf oder neben der Straße wird eine straßenpolizeiliche Bewilligung benötigt.
Erforderliche Unterlagen (3-fach)
- Bauanzeige (inkl. Baubeschreibung)
- Lageplan (Maßstab 1:500)
- Ansichten (Maßstab 1:100)
Downloads
Der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen ist anzeigepflichtig. Der Abbruch von Bauwerken, die keine Gebäude sind (zum Beispiel Pergola, Stützmauer, Flugdach) ist unter bestimmten Voraussetzungen anzeigepflichtig.
Erforderliche Unterlagen (3-fach)
- Bauanzeige
- Lageplan mit Darstellung des Abbruchobjektes oder der Abbruchteile
Downloads
Die Vollendung von bewilligungspflichtigen Bauvorhaben ist der Baubehörde innerhalb von 2 Wochen zu melden. Die im Bescheid geforderten Befunde von befugten Fachleuten sind vorzulegen.
Mit der Meldung über die Vollendung übernehmen die Bauleute der Behörde gegenüber – unabhängig von der Verantwortlichkeit der Bauausführenden (§ 36 BauG) und besonderer Fachleute (§§ 29 Abs. 6 und 37 BauG) – die Verantwortung für die der Baubewilligung und den Anforderungen nach den §§ 15 und 16 BauG entsprechende Ausführung des Bauvorhabens.
Erforderliche Unterlagen (1-fach)
Die Errichtung oder Änderung von Grundstückszufahrten von öffentlichen Straßen erfordern eine Zustimmung des Straßenerhalters (Gebrauchserlaubnis).
Erforderliche Unterlagen (1-fach)
- Antrag mit Kurzbeschreibung des Vorhabens
- Lageplan (Maßstab 1:200 oder 1:500) mit Darstellung und Bemaßung der Zufahrt, sonstiger Maßnahmen, Fahrbahn- und Gehsteigränder, Grundgrenze, Grundstücksnummer, sowie Ableitung und Versickerung der Oberflächenwässer
Download
Wird durch Arbeiten auf oder neben der Straße der Straßenverkehr beeinträchtigt, so ist hierfür eine Bewilligung erforderlich. Die Bewilligung ist auf Antrag des Bauführers zu erteilen, wenn die Beeinträchtigung nicht wesentlich ist oder wenn es möglich ist, für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs in anderer Weise zu sorgen.
Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der Behörde einzubringen.
Erforderliche Unterlagen
Das Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR) ist das führende Register für Wohnungsadressen, welche auch im Zentralen Melderegister (ZMR) bereitgestellt werden. Neue Adressen sind im AGWR zu erfassen und werden automatisch an das ZMR übermittelt. Bei Meldevorgängen im ZMR wird die richtige Schreibweise der Meldeadresse aus einer Adressliste ausgewählt und in den Meldedatensatz übernommen. Adressänderungen sind ebenfalls nur im AGWR vorzunehmen. Die betroffenen Meldeadressen werden im ZMR automatisch berichtigt. Somit ist die Rechtsgültigkeit der Adressen im ZMR immer gewährleistet.
Erforderliche Unterlagen
- AGWRII-Datenblatt
Downloads
Eine Baueingabe (Bauantrag, Bauanzeige, Planabweichung) oder Bauvollendungsmeldung kann mittels ID-Austria auch digital eingereicht werden.
Hinweis: Sobald der Prozess digital gestartet wurde, muss die Abwicklung vollständig digital erfolgen.
Digitale Baueingabe (kurz)
Digitale Baueingabe (lang)
Bauvollendungsmeldung