Marktgemeinde Lauterach

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Heizkostenzuschuss 2026/2027

Die Antragsfrist hat begonnen und läuft noch bis zum 12.02.2027

Auch in diesem Jahr gewährt das Land Vorarlberg Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen einen Heizkostenzuschuss für die kommende Heizperiode.

Antragstellung im Rathaus oder online

Die Antragstellung des Heizkostenzuschusses 2026/2027 ist vom 19.10.2026 bis 12.02.2027 zu den Rathaus-Öffnungszeiten persönlich in der Abteilung „Bürgerservice und Soziales“ (Hofsteigstraße 2a, Erdgeschoss) oder online über das digitale Formular möglich.

Für die Antragsberechtigung ist ausschließlich der Hauptwohnsitz maßgeblich.

Höhe des Heizkostenzuschusses

Der Zuschuss beträgt heuer einmalig maximal 250 €. Er wird gewährt, wenn folgende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:

Einkommensgrenze„Einschleifregelung“ zusätzlich bis 200 Euro
Ein-Personen-Haushalt1.480 €1.680 €
Zwei-Personen-Haushalt2.020 €2.220 €
Drei-Personen-Haushalt2.480 €2.680 €
Vier-Personen-Haushalt2.875 €3.075 €
Fünf-Personen-Haushalt3.325 €3.525 €
Jede weitere Personplus 400 €plus 200 €

Liegt das Haushaltseinkommen über den Einkommensgrenzen, kommt die Einschleifregelung zur Anwendung. Dann wird der Heizkostenzuschuss entsprechend gekürzt: Der Betrag, der über der Einkommensgrenze liegt, wird von der maximalen Förderung (250 €) abgezogen.

Liegt das Einkommen mehr als 200 € über der haushaltsbezogenen Einkommensgrenze, ist keine Auszahlung vorgesehen. Der kleinste mögliche Zuschuss beträgt 50 €.

Wichtig: Der Heizkostenzuschuss 2026/2027 (der Zuschuss beträgt einmalig bis zu
250 €) wird in Lauterach wie in den vergangenen Jahren ausschließlich mittels Überweisung ausbezahlt.

Einkommensnachweis

Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind bei der Antragsstellung im Rathaus durch aktuelle Unterlagen nachzuweisen. Derartige Unterlagen sind etwa Pensionsbezugsabschnitt, Gehaltszettel, Kontoauszug oder Wohnbeihilfebestätigung.

alle Einkünfte aus selbständiger Arbeit,

Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit,

Einkünfte aus Gewerbebetrieb,

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,

sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden).

Löhne

Gehälter

Renten

Pensionen

Leistungen aus der Arbeitslosen- und der Krankenversicherung

Wohnbeihilfen

Unterhaltszahlungen jeglicher Art

Kinderbetreuungsgeld

Lehrlingsentschädigungen

Zivildienstentschädigungen

Grundwehrdienerentgelt

Familienbeihilfen

Familienzuschüsse

Familienbonus Plus

Kinderabsetzbeträge

Studienbeihilfen

Pflegegelder

Kinderpflegegelder

Zuschüsse im Rahmen der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung oder bei sonstiger ambulanter Pflege

Opferrenten nach dem Opferfürsorgegesetz

Grundrenten für Beschädigte nach dem Kriegsopferversorgungs- und Heeresversorgungsgesetz

Kinderzuschuss der Pensionsversicherungsanstalt (PVA)

Ausgleichzulagenbonus (Langzeitversicherte) und Pensionsbonus (Langzeitversicherte)

allfällige Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt oder Jubiläumsgelder)

Spesenersätze

Diäten (Taggelder, Verpflegungsgeld/Dienstreisen) und Kilometergelder

Personen, die unterhaltspflichtig sind und tatsächlich Unterhalt leisten, können pro Unterhalt empfangender Person einen Betrag in Höhe von 220 € in Abzug bringen.

Bei einem Wohnungswechsel während des Aktionszeitraums wird der Zuschuss nur einmal vergeben. Sozialhilfebeziehende erhalten den Heizkostenzuschuss in der Höhe von 180 € von Amts wegen von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz.

Weiter darf bei privaten Wohngemeinschaften der Heizkostenzuschuss nur einmal ausbezahlt werden, allenfalls kann dieser auf die Mitglieder der Wohngemeinschaft aufgeteilt werden.

Noch offene Fragen?

Nähere Informationen

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen im Bürgerservice gerne zur Verfügung.

Bürgerservice und Soziales
+43 5574 6802-0 | E-Mail

Einen kostenlosen Energiespar-Check können einkommensschwache Haushalte über die Caritas bekommen. Mehr Infos hier: Stromspar-Check : Caritas Vorarlberg