News und Berichte
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Volksbegehren
Eintragungszeitraum: 15. bis 22. Juni

Im Zeitraum von 15. bis 22. Juni 2026 können folgende Volksbegehren unterzeichnet werden:
- GRATIS Verhütung
- Karfreitag-Feiertag für Alle
- Polizei – kritischer Personalmangel
- Transparenz im Parlament
- Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl
Wer ist beim Volksbegehren stimmberechtigt und wie kann man es unterzeichnen?
Stimmberechtigt bei Volksbegehren ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und zum Stichtag in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Die Zustimmung zu einem Volksbegehren kann auf folgende Arten gegeben werden:
- Persönliche Unterschrift bei einer beliebigen Gemeinde – unabhängig vom Hauptwohnsitz
- Online via oesterreich.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (ID Austria (id.austria.gv.at) oder EU Login erforderlich)
Auch Auslandsösterreicher:innen können mittels ID Austria (id.austria.gv.at) oder EU Login nunmehr für ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben.
Für den Fall, dass Sie vor einer Gemeindebehörde Ihre Zustimmung geben möchten, müssen Sie Ihre Identität mit Hilfe eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B.: Personalausweis, Pass oder Führerschein, nachweisen.
Wann ist der Eintragungszeitraum?
Eintragungszeitraum: Montag, 15. Juni bis (einschließlich) Montag, 22. Juni 2026
Die Eintragung im Gemeindeamt (Hofsteigstraße 2a) ist zu folgenden Zeiten möglich:
- Montag, 15.06.: 8:00–20:00 Uhr
- Dienstag, 16.06.: 8:00–16:30 Uhr
- Mittwoch, 17.06.: 8:00–16:30 Uhr
- Donnerstag, 18.06.: 8:00–16:00 Uhr
- Freitag, 19.06.: 8:00–16:00 Uhr
- Montag, 22.06.: 8:00–18:00 Uhr
Online können Eintragungen bis spätestens 22. Juni 2026, 20:00 Uhr, vorgenommen werden.
Wie geht es nach dem Abschluss der Eintragungen weiter?
Volksbegehren müssen von mindestens 100.000 Stimmberechtigten oder von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer unterschrieben werden, damit sie im Nationalrat behandelt werden.
Ansprechpersonen bei Fragen zu Volksbegehren:
Nähere Infos finden Sie hier.
Quelle: Bundeskanzleramt Österreich