Bei einer Geburt im Krankenhaus oder Entbindungsheim übernehmen in der Regel die Hebammen oder das Pflegepersonal die erforderlichen Formalitäten wie die Mitteilung (Anzeige der Geburt). Bei Hausgeburten unterstützt die Hebamme oder das Standesamt.
Die Wohnsitz-Anmeldung des Neugeborenen erfolgt durch das Geburtsstandesamt (Ort der Entbindung). Die Anmeldebestätigung erhalten Sie zusammen mit der Geburtsurkunde vom Geburtsstandesamt.
Der erste Schritt auf dem Weg zur Hochzeit oder zu einer eingetragenen Partnerschaft ist die offizielle Anmeldung im Standesamt. Der Antrag kann bei jedem österreichischen Standesamt gestellt werden. Von dieser Stelle wird die Anmeldung an das gewünschte Trauungsstandesamt weitergeleitet.
Eine Anmeldung ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin/Verpartnerungstermin erfolgen. Den Termin für die Eheschließung/eingetragene Partnerschaft können Sie allerdings schon früher telefonisch oder persönlich reservieren.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen vorzulegen sind, kann je nach Sachlage sehr unterschiedlich und die Besorgung dieser manchmal auch zeitaufwendig sein. Informieren Sie sich daher frühzeitig beim Standesamt, welche Dokumente Sie für die Anmeldung mitbringen müssen.
Folgende Informationen beider Verlobter/Partner:innen werden benötigt, um Ihnen genau mitteilen zu können, welche Dokumente für eine Eheschließung/Verpartnerung erforderlich sind:
Wo befindet sich Ihr Hauptwohnsitz?
Wann und wo wurden Sie geboren?
Welche Staatsbürgerschaft(en) besitzen Sie?
Führen Sie akademische Grade oder Titel?
Wie lautet Ihr aktueller Familienstand? (ledig, geschieden, aufgelöste Verpartnerung oder verwitwet)
Wenn nicht ledig, wie viele Vorehen oder Verpartnerungen hatten Sie? Wo fanden diese statt bzw. wo wurden diese jeweils aufgelöst?
Nach einem Todesfall übernimmt in der Regel das Bestattungsunternehmen die organisatorischen Aufgaben – darunter die notwendigen Formalitäten, die Grabstätte und das Begräbnis.
Für die Eintragung ins Sterbebuch beim Standesamt und die Ausstellung einer Sterbeurkunde benötigt das Bestattungsunternehmen einige Dokumente von Ihnen und dem/der Verstorbenen.
Für viele Amtswege und berufliche Anforderungen ist ein Staatsbürgerschaftsnachweis erforderlich, der offiziell bestätigt, dass Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.
Die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises kann bei jedem österreichischen Standesamt beantragt werden, wenn sich der Hauptwohnsitz in Österreich befindet.
Befindet sich der Hauptwohnsitz der antragssuchenden Person nicht in Österreich können Staatsbürgerschaftsnachweise, Pässe und andere behördliche Dokumente bei der jeweiligen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
gültiger amtlicher Lichtbildausweis
Kosten
Hier finden Sie die Kosten eines Staatsbürgerschaftsnachweises.