Marktgemeinde Lauterach

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Feuerwerksverbot im Ortsgebiet

Auch an Silvester gilt: keine Pyrotechnik erlaubt

Das Bild zeigt Hände, die einen Schweizerkracher anzünden.
Foto: Photoroyalty/Shutterstock.com

Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 – etwa Schweizerkracher, Knallfrösche oder Raketen – ist im gesamten Lauteracher Ortsgebiet ganzjährig untersagt.

Dieses Verbot gilt somit auch an Silvester. Bitte halten Sie sich daran und tragen Sie zu einem sicheren, ruhigen Jahreswechsel bei.