Leinenpflicht für Hunde sowie Fahr- und Parkverbote im Ried beachten!

 

Wir bitten die Bevölkerung, die Schutzmaßnahmen für Wildtiere aus der Verordnung über das Lauteracher Ried zu befolgen:

 

  • Führen Sie Ihren Hund ganzjährig an der Leine, um Beunruhigungen und Störungen von Wildtieren zu vermeiden.
  • Geschützte Streuewiesen dürfen von 15. März bis zum 1. September nicht betreten werden.
  • In der Kernzone des Lauteracher Riedes gilt ganzjährig ein Wegegebot. Benutzen Sie bitte nur ausgeschilderte Wege.
  • Während der sensiblen Brut- und Aufzuchtzeit der Wiesenbrüter zwischen dem 15. März und 30. Juni sind mit Ausnahme der Bregenzseestraße, Vorachstraße, Äußeren Beilstielstraße und Dillenstraße alle Wege in der Kernzone gesperrt. Die Wege auf dem Damm der Dornbirner Ach sind vom Betretungsverbot nicht erfasst.
  • Im gesamten Schutzgebiet ist das Überfliegen mit bemannten sowie unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen, etc.) in einer Höhe von weniger als 300 m verboten. 

Die meisten Besucher:innen halten sich dabei an die Vorgaben, insbesondere die Fahrverbote für Kraftfahrzeuge auf den Riedstraßen und die Leinenpflicht für Hunde. Letztere ist besonders während der Brutzeit der Wiesenbrüter wichtig und unbedingt einzuhalten.

 

Das Befahren von Riedstraßen durch Nutzer:innen ohne Fahrberechtigung widerspricht klar den Schutzvorgaben des Natura2000-Gebietes „Lauteracher Ried“. Im Rahmen verstärkter Kontrollen u. a. durch die Riedbeauftragten wurde in den letzten Wochen primär informiert. Speziell wegen der Missachtung von Fahrverboten mussten allerdings auch Anzeigen verfasst und an die Strafbehörde (BH Bregenz) weitergeleitet werden.

 

Die Kontrollen auf Einhaltung aller Schutzvorkehrungen im Ried durch Nutzer:innen und Besucher:innen erfolgen übrigens ganzjährig, verdichtet jeweils vom Frühling bis in den Herbst. An alle Riedbesucher:innen wird daher appelliert die geltenden Vorgaben, die auch auf den Infotafeln im Bereich wichtiger Zufahrten ins Ried zu finden sind, konsequent zu beachten.

 

Anregungen/Anfragen gerne auch an die Gebietsbetreuer Reinhard Dobler und Klaus König.

 


Die Leinenpflicht für Hunde ist lebensnotwendig für die Wiesenbrüter und deshalb unbedingt einzuhalten.

Im grün markierten Bereich (Natura 2000) gilt ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge. Radfahrer:innen genießen auf den ausgewiesenen Wegen uneingeschränkte Mobilität.