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Reinhard Dobler

Lauteracher Ried

Reh im Lauteracher Ried
Reh im Lauteracher Ried
Landwirtschaft im Lauteracher Ried
Landwirtschaft im Lauteracher Ried
Feldhasen im Lauteracher Ried
Feldhasen im Lauteracher Ried
Lauteracher Ried
Lauteracher Ried im Winter
Lauteracher Ried im Winter
Foto: Kirstin Hauk
Lauteracher Ried im Winter
Lauteracher Ried im Winter

Unser Lauteracher Ried bietet Menschen Erholung und Tieren einen geschützten Lebensraum. Außerdem ist die Kulturlandschaft ein wichtiges Produktionsgebiet für die örtliche Landwirtschaft.

Die Marktgemeinde Lauterach ist stolz auf das Lauteracher Ried und hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Kulturlandschaft im Herzen des Rheintales durch gezielte Maßnahmen zu sichern und bei der Entwicklung aktiv mitzugestalten.

Die landschaftliche Schönheit des ca. 580 ha großen Europaschutzgbietes „Lauteracher Riedes“ ist für Mitteleuropa einmalig: Imposante Eichen, Eschen und Föhren sowie tausende Birken prägen den nördlichen Teil. Im Süden öffnet sich das Ried zu einer weitläufigen, gehölzarmen Moorlandschaft, die eine der letzten Brutgebiete für Wiesenvögel wie Brachvogel, Uferschnepfe, Bekassine, Kiebitze und den bedrohten Wachtelkönig darstellt. Auch seltene Vogelarten wie Lerchen, Schwarz- und Braunkelchen und Schafstelzen sind hier noch heimisch. In der südlichen Kernzone liegen 90 ha, wegen ihrer Artenvielfalt streng geschützte, Streuwiesen. Etwa 230 Pflanzenarten findet man dort, darunter seltene Orchideen wie Knabenkraut, Handwurz und Sumpfstendel.

Aufgrund des Vorkommens des Wachtelkönigs und des Schwarzmilans wurde das Lauteracher Ried vom Land Vorarlberg bei der Europäischen Union zum Natura-2000-Gebiet ernannt. Den Europaschutzgebieten kommt eine wichtige Rolle in der Bewahrung der biologischen Vielfalt zu. Sie ziehen sich wie ein Netz über die gesamte EU. Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, besondere Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume zu schützen.

Die Landschaft des Lauteracher Rieds wird seit jeher durch abwechselnd extensive und intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Das Ried bildet dabei die Lebensgrundlage für viele Landwirt:innen, die ihre naturnahen Produkte auf Bauernmärkten anbieten und einen wichtigen Beitrag zur Lebensmittel-Nahversorgung leisten. Die traditionelle Torfgewinnung wurde Mitte des letzten Jahrhunderts aufgegeben. Torf diente damals als Einstreu oder Brennmaterial.

Die geltende Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet

Schutzzweck (Auszug)

Zum Schutz des Landschaftsschutzgebietes gelten im Lauteracher Ried zahlreiche Umwelt- und Sicherheitsmaßnahmen, die in der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung festgehalten sind. Der Schutzzweck der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Lauteracher Ried“ umfasst mehrere Ziele:

  • Die Erhaltung der offenen Riedlandschaft in ihrer Eigenart und in ihrem besonderen ästhetischen Reiz.
  • Die Sicherung der Landwirtschaft im Sinne einer an den Standort angepassten Nutzungsintensität und der Schutz vor  boden- und landschaftszerstörenden Konkurrenznutzungen.
  • Die Erhaltung einer der größten unzerschnittenen und zusammenhängenden naturnahen Landschaftsräume im unteren Rheintal.
  • Die Erhaltung einer Pufferzone zur Vermeidung von Störungen für die geschützten Streuwiesenflächen.

Schutzmaßnahmen (Auszug)

  • Fahrverbote für Kraftfahrzeuge auf den Riedstraßen: Das Befahren von Riedstraßen durch Nutzer:innen ohne Fahrberechtigung widerspricht klar den Schutzvorgaben des Natura2000-Gebietes „Lauteracher Ried“.
  • Leinenpflicht: Führen Sie Ihren Hund ganzjährig an der Leine, um Beunruhigungen und Störungen von Wildtieren zu vermeiden.
  • Wegegebot: In der Kernzone des Lauteracher Riedes gilt ganzjährig ein Wegegebot. Benutzen Sie bitte nur ausgeschilderte Wege.
  • Brut- und Aufzuchtzeit: Während der sensiblen Brut- und Aufzuchtzeit der Wiesenbrüter zwischen dem 15. März und 30. Juni sind mit Ausnahme der Bregenzseestraße, Vorachstraße, Äußeren Beilstielstraße und Dillenstraße alle Wege in der Kernzone gesperrt. Die Wege auf dem Damm der Dornbirner Ach sind vom Betretungsverbot nicht erfasst.
  • Überfliegen mit Luftfahrzeugen: Im gesamten Schutzgebiet ist das Überfliegen mit bemannten sowie unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen, etc.) in einer Höhe von weniger als 300 m verboten.

Kontrollen

Zur Einhaltung der Schutzvorkehrungen im Ried erfolgen ganzjährig Kontrollen. Die Marktgemeinde Lauterach appelliert daher an alle Besucher:innen und Nutzer:innen, die geltenden Regeln zwingend einzuhalten. Eine Missachtung der Vorschriften wird konsequent zur Anzeige gebracht.

Gebietsfremde Pflanzenarten, welche bei uns nicht heimisch sind und aus fremden Ländern eingebürgert wurden, werden als Neophyten bezeichnet. Die meisten eingebürgerten Arten können langfristig keine stabilen Populationen ausbilden. Einige wenige finden jedoch optimale Voraussetzungen in ihrer neuen Heimat, vermehren sich und verdrängen so die heimische Pflanzenvielfalt. Diese konkurrenzstarken Pflanzenarten werden als invasive Neophyten bezeichnet.

Auch in Vorarlberg haben sich so manche Neophyten bereits etabliert. Auch wenn einige Neophyten hübsch anzuschauen sind, duften oder Nektar liefern ist ihre Rolle im Ökosystem zu hinterfragen. Invasive Neophyten können ihr Habitat durch das massenhafte Auftreten wesentlich verändern und somit zu einem Verlust an Pflanzen, aber auch mit diesem Lebensraum assoziierten Tierarten führen. Die Regulierung dieser Neophyten trägt somit zum Erhalt und Schutz von wertvollen Lebensräumen bei. Auch in den Riedgebieten des Rheintals kommen invasive Neophyten wie die Späte Goldrute, das Drüsige Springkraut oder der Japan Knöterich vor.

Schutzmaßnahmen

Goldruten reagieren sensibel auf eine häufige Mahd. Eine zweimalige Mahd schwächt die Pflanze, wodurch die Goldrute dezimiert werden kann und andere Pflanzenarten eine Chance bekommen. In Absprache mit den Landwirt:innen werden bereits seit mehreren Jahren Bereiche mit großen Goldruten Vorkommen in den Streuwiesen zweimal gemäht. Streuwiesen werden normalerweise nur einmal im Jahr ab September gemäht. Kleinere Bestände an Goldruten und Springkrautvorkommen können auch händisch entfernt werden. Diese Methode ist besonders effektiv da die Wurzeln ebenfalls entfernt werden und eine Vermehrung über unterirdische Sprosse nicht mehr möglich ist. Das Regionsmanagement Europaschutzgebiete und die Marktgemeinde Lauterach organisieren jedes Jahr sogenannte „Vielfaltertage“, an welchen zusammen mit Freiwilligen Neophyten „ausgerupft“ werden.

(Quelle: Thomas Kühmayer (2024): Unser Lauteracher Ried. Heimische Flora unter Druck. Artikel im Lauterachfenster, Juni 2024)

Auszug aus dem Zwischenbericht 2023/2024

2023 war von extremen Witterungsbedingungen geprägt: ein schneearmer Winter, ein nasser April und ein trockener, heißer Juni beeinflussten die Brutvögel. Der Brachvogel hatte mit nur zwei erfolgreichen Gelegen und keinem flüggen Jungvogel ein schwieriges Jahr. Der Kiebitz-Brutbestand sank auf ein Rekordtief von 60 Paaren. Durch Schutzmaßnahmen, wie Kiebitzäcker und Schutzkörbe, lag der Bruterfolg bei 0,65 juv./Bp, wobei Erstbruten erfolgreicher waren. Bekassinen wurden nicht brütend, aber auf Durchzug im Rheindelta gesichtet – ein Zeichen für mögliche Wiederansiedlung durch Lebensraumprojekte. Beim Braunkehlchen wurden 153-154 Reviere erfasst, der Bruterfolg lag stabil bei 1,7 juv./Bp. Grund für fehlende Weibchen waren vermutlich schwere Regenfälle in Südeuropa während des Zuges. Jagdreviere erzielten mit 140 Füchsen eine überdurchschnittliche Abschusszahl. Lebensraumaufwertungen, wie Entbuschungen und Brachestreifen, verbesserten die Bedingungen in mehreren Gebieten.

Das Vorarlberger Biotopinventar erfasst und beschreibt die besonders wertvollen Lebensräume (Biotope) Vorarlbergs.