Ortsentwicklung und Raumplanung

Foto: Maurice Shourot

Der Fachbereich „Ortsentwicklung und Raumplanung“ ist zuständig für die räumliche Entwicklung und Gestaltung der Gemeinde – unter ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Räumlicher Entwicklungsplan (REP)

Der Räumliche Entwicklungsplan, als langfristiges strategisches Planungsinstrument, bildet die verbindliche Grundlage für alle Entscheidungen zur räumlichen Entwicklung in der Gemeinde. Er formuliert unter anderem die Ziele zu Siedlungsstrukturen, Infrastruktur, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt- und Klimaschutz und liefert damit die Grundlagen zur Erstellung des Flächenwidmungsplans und von Bebauungsplänen.

Luftbildaufnahme des Lauteracher Bahnhofs
Der Lauteracher Bahnhof nach dem Umbau im Jahr 2015.
Der Bahnhof Lauterach vor dem Umbau.
Der Lauteracher Bahnhof vor dem Umbau.

Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan ist ein zentrales Planungsinstrument der Raumordnung und regelt die zulässige Nutzung von Grundstücken innerhalb der Gemeinde. Er legt fest, welche Flächen für Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft und Verkehr vorgesehen sind und welche Flächen von Bebauungen freigehalten werden. Damit steuert der Flächenwidmungsplan die langfristige räumliche Entwicklung innerhalb der Gemeinde, schützt vor unkontrolliertem Wachstum und sorgt für eine nachhaltige Nutzung der verfügbaren Flächen. Der Flächenwidmungsplan ist eine Verordnung und bildet die rechtlich verbindliche Grundlage für Baubewilligungen nach dem Baugesetz.

Zum Flächenwidmungsplan

Luftbildaufnahme des Jannersees im Lauteracher Ried
Die Liegewiesen beim Jannersee nach der Umgestaltung im Jahr 2019.
Bauarbeiten zur Neugestaltung der öffentlichen Flächen am Jannersee im Lauteracher Ried
Bauarbeiten im Rahmen der Neugestaltung des Jannersees

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan formuliert verbindliche Planungsvorgaben zur zweckmäßigen Bebauung von Grundstücken und Quartieren, wie z. B. die räumliche Verteilung der Gebäude und Anlagen, Art, Dichte und Höhe der Bebauung, Festlegung von Baulinien und Baugrenzen etc., um damit eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und möglichen Nutzungskonflikten vorzubeugen.

Zu den Bebauungsplänen

Nach dem Raumplanungsgesetz bedarf die Teilung von Grundstücken der Bewilligung des Gemeindevorstandes. Dem Antrag auf Bewilligung zur Teilung von Grundstücken ist ein Vermessungsplan-Entwurf oder eine zeichnerische Darstellung der beabsichtigten Teilung anzuschließen.

Erforderliche Unterlagen
  • Antrag auf Grundteilung (DOWNLOAD FOLGT)

Der Rechtserwerb an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken und unbebauten Baugrundstücken, die als Bauflächen gewidmet sind, sowie der Rechtserwerb durch Ausländer unterliegen der Genehmigungs- bzw. Erklärungspflicht nach dem Grundverkehrsgesetz.

Für die grundverkehrsbehördliche Genehmigung zuständige Behörden sind die Grundverkehrs-Ortskommission Lauterach oder die Grundverkehrs-Landeskommission. Der Inhalt des Antrags entscheidet über deren Zuständigkeit.

Für alle Grundstücke innerhalb der Katastralgemeinde Lauterach ist der Antrag auf Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bei der Marktgemeinde Lauterach einzubringen.

Im Falle der Zuständigkeit der Grundverkehrs-Landeskommission wird der Antrag mit einer Äußerung der Grundverkehrs-Ortskommission Lauterach, und bei einem Ausländererwerb mit einer Äußerung des Gemeindevorstandes, zur Entscheidung an die Landeskommission weitergeleitet.

Erforderliche Unterlagen

Nach dem Grundverkehrsgesetz dürfen Rechte an einem Grundstück im Grundbuch nur dann eingetragen werden, wenn eine Bestätigung des Bürgermeisters vorliegt, dass der Rechtserwerb an einem bebauten Baugrundstück erfolgt.

Erforderliche Unterlagen

Der/die Eigentümer:in eines Grundstückes, auf das sich der Flächenwidmungsplan bezieht, kann beim Gemeindeamt schriftlich einen begründeten Änderungsvorschlag zum Flächenwidmungsplan erstatten.

Anhand des erstatteten Änderungsvorschlags wird vom Bürgermeister vorgeprüft, ob auf Grundlage des Raumplanungsgesetzes und des Räumlichen Entwicklungsplanes die Voraussetzungen für eine entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes vorliegen.

Erforderliche Unterlagen
  • Änderungsvorschlag zum Flächenwidmungsplan (DOWNLOAD FOLGT)
Das renovierte Vereinshaus in der Hofsteigstraße in Lauterach nach der Fertigstellung im Jahr 2020
Das Vereinshaus Lauterach nach der Sanierung im Jahr 2020. | Foto: Kirstin Hauk
Das Alte Vereinshaus in der Hofsteigstraße in Lauterach vor der Sanierung
Das Alte Vereinshaus vor der Sanierung.