finden im Alten Kreuz,
Bundesstraße 36 statt.
Hinweis: Fremdsprachige Urkunden müssen im Original gemeinsam mit einer in Österreich beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden. Die Übersetzung darf nur von beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetschern und Dolmetscherinnen vorgenommen werden.
Wenn die beiden leiblichen Eltern unehelich geborener Kinder heiraten und die Vaterschaft zum Kind festgestellt ist, wird das Kind ehelich. Es erwirbt die Staatsbürgerschaft der Eltern. Kinder erwerben die österreichische Staatsbürgerschaft auch dann, wenn nur ein Elternteil österreichische StaatsbürgerIn ist.
Gebühren liegen je nach Eheschließungsfall zwischen € 60,- und € 150,- fallweise bei nichtösterreichischen Staatsbürgern, auch darüber.