Soziales


Die Sozialhilfe

 

Beratung und Information über Zuschüsse, Sozialhilfe, Förderungen, Unterstützungen wie zum Beispiel: Familienzuschuss, Familienpass, Wohnbeihilfe,

Ihre Ansprechpersonen:


Adriana Lässer

T +43 5574 6802-669


Mirjam Apsner

T +43 5574 6802-669


Angelika Achberger

T +43 5574 6802-669


 

Grundsätzlich können nur jene Personen eine Leistung der Sozialhilfe erhalten, die 

  • ihren Bedarf für Lebensunterhalt, Wohnung, den Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung oder den Aufwand für die Bestattung nicht oder nicht ausreichend selbst decken können und dieser auch nicht von anderen Personen oder Einrichtungen gedeckt wird;
  • ihren rechtmäßigen, dauerhaften und mindestens fünfjährigen Aufenthalt im Inland haben (z.B. österr. Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung mit dieser, Fremde mit tatsächlichem mindestens fünfjährigem "Daueraufenthalt - EU") sowie nur über ein anrechenbares Einkommen verfügen, das den jeweiligen Satz der Sozialhilfeleistung für Lebensunterhalt und Wohnbedarf nicht übersteigt, kein verwertbares Vermögen haben und ihre eigenen Kräfte und Mittel im vorgesehenen Ausmaß einsetzen. Sozialhilfe wird insoweit gewährt, als Lebensunterhalt und Wohnbedarf nicht selbst oder mit Hilfe anderer Personen oder Einrichtungen bewältigt werden können;

 

Leistungen der Sozialhilfe

  • Absicherung des allgemeinen Lebensunterhaltes
  • Befriedigung des Wohnbedarfs
  • Zusatzleistungen zur Vermeidung besonderer Härtefälle
  • Übernahme der Unterkunfts- und Verpflegungskosten in stationären Einrichtungen (Pflegeheime etc.)
  • Unterstützung bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung (Krankenversicherung)

Unterstützung im Todesfall (Bestattungskosten)

Leistungen für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Grundversorgung von Asylwerbenden)

 

 

Unterstützung in besonderen Lebenslagen:

  • psycho(soziale) Beratung
  • Familienhilfe
  • Hilfe für pflegebedürftige und betagte Menschen
  • Hilfe zur Schaffung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage

 

Rechtsanspruch

Auf die Gewährung der Leistungen der Sozialhilfe besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Die übrigen Arten der Sozialhilfe werden vom Land als Träger von Privatrechten gewährt.

 

 

Einsatz der eigenen Kräfte und Mittel

  • Eigene Kräfte: Die hilfsbedürftige Person ist verpflichtet, zur Deckung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs die eigene Arbeitskraft in zumutbarer Weise einzusetzen. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit wird auf den Gesundheitszustand, das Lebensalter, die Zumutbarkeit einer Beschäftigung, die geordnete Erziehung der Kinder, die Führung eines Haushalts und die Pflege von Angehörigen Bedacht gezogen.
  • Eigene Mittel: Zu den eigenen Mitteln zählen das gesamte Vermögen und die tatsächlichen Einkünfte. Diese Mittel sind grundsätzlich zur Gänze zur Bedarfsdeckung einzusetzen. Bestimmte Einkommen und Einkommensteile sowie Vermögenswerte sind anrechnungsfrei. Nähere Bestimmungen dazu sind im Sozialleistungsgesetz § 10 Abs. 8 geregelt.
  • Bei einer dauernden stationären Unterbringung im Pflegeheim sind die laufende Pension zu 80 %, das Pflegegeld abzüglich Taschengeld (derzeit € 46,68) und die übrigen Einkünfte (z.B. Leibrente, Mieteinnahmen) zu 100 % einzusetzen. 20 % der Pension und die Sonderzahlungen (13. und 14. Bezug) bleiben frei. Bei Personen, die in stationären Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, ist das Vermögen nicht zu berücksichtigen.
  • Im Rahmen der offenen Sozialhilfe beträgt der Freibetrag € 5.696,76 pro Person, sofern es sich nicht um die Gewährung von Zusatzleistungen handelt.

Weitere Information finden Sie auf der Homepage der Vorarlberger Landesregierung: https://vorarlberg.at/-/soziales


Energieberater hilft einkommensschwachen Haushalten

Je tiefer die Außentemperaturen sinken, umso höher sind die Energiekosten für Strom, Warmwasser und Heizung in den Häusern und Wohnungen Vorarlbergs. Durch den kostenlosen Energiespar-check hilft die Caritas einkommensschwachen Haushalten aber dabei, Energie effizienter einzusetzen und somit bares Geld zu sparen. Energieberater zeigen direkt bei den InteressentInnen zuhause wie sie bei Energiekosten einsparen können. Des Weiteren nehmen die Energieberater Energiesparartikel wie Zeitschaltuhren, Wasserkocher, schaltbare Steckdosenleisten etc. in die Haushalte mit, die bei Bedarf dort gleich eingesetzt werden. Durch die Kooperation mit der VKW und deren SystempartnerInnen ist es uns auch dieses Jahr wieder möglich, einen kostenlosen Austausch von Kühlgeräten durchzuführen, wenn es bei diesen Geräten um große Energiefresser handelt. 

Kontakt: energiesparcheck@caritas.at oder

T +43676/884205727



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Antrag auf Sozialleistungen
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Folgeantrag auf Sozialleistungen
Folgeantrag_Sozialleistungen_01.04.2021.
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