Studienförderung 2025/2026


Auch in diesem Jahr können Lauteracher Studierende trotz Teuerung die finanzielle Unterstützung der Studienförderung in Form eines Zuschusses zum KlimaTicket Österreich Jugend oder als Hofsteig-Gutschein in Anspruch nehmen.

Kontakt:


Bürgerservice

T +43 5574 6802-10


KlimaTicket Österreich Jugend

Förderungswerber:innen können einen Zuschuss zum KlimaTicket Österreich in der Höhe von 410 € gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise (Kopie des Tickets und die Überweisungs-/Zahlungsbestätigung) beantragen.

Hofsteig-Karte

Alternativ kann die Förderung in Form der Hofsteig-Karte mit einem Gutscheinwert von 350 € in Anspruch genommen werden.

Welche Voraussetzungen gelten für die Studienförderung?

Gefördert werden Studierende an einer anerkannten Universität oder Hochschule bzw. Fachhochschule außerhalb eines 100-Kilometer-Radius in allen EU-Ländern sowie der Schweiz und Großbritannien. Studien an Akademien oder gleichwertigen Ausbildungsstätten sowie Auslandssemester (Fachhochschule etc.) werden nicht gefördert.

 

Bewerbungsberechtigt sind alle Studierenden bis zum 26. Lebensjahr, die seit mindestens einem Jahr ihren Hauptwohnsitz durchgehend in Lauterach angemeldet haben (gemeldet seit 31. Oktober des Vorjahres).

 

Die Förderungen werden auf Antrag des/der Förderungswerbenden gewährt. Das Ansuchen für das jeweilige Studienjahr ist spätestens bis 30. November 2025 im Rathaus einzureichen. Nach genanntem Datum eingelangte Ansuchen können nicht mehr zugelassen werden.

Wie kann die Studienförderung beantragt werden?

Das Förderansuchen kann mithilfe des Formblatts gestellt werden – dieses ist im Rathaus (Bürgerservice im Erdgeschoß) erhältlich und dort auch abzugeben oder direkt hier als Download verfügbar:

 

Dem Antrag ist eine aktuelle Studienzeitbestätigung oder Inskriptionsbestätigung beizulegen.

Bei Inanspruchnahme der Fördervariante „KlimaTicket“ ist zusätzlich eine Kopie des Tickets und die Überweisungs-/Zahlungsbestätigung vorzulegen.

 

Download
Studienförderung Antrag 2025/2026
Lauterach_Studienfoerderung-Antrag-2025-
Adobe Acrobat Dokument 39.5 KB

Dem Antrag ist eine aktuelle Studienzeitbestätigung oder Inskriptionsbestätigung beizulegen.

 

Bei Inanspruchnahme der Fördervariante „KlimaTicket“ ist zusätzlich eine Kopie des Tickets und die Überweisungs-/Zahlungsbestätigung vorzulegen.

 

Bei Nichtvorlage dieser Bestätigungen ist die Förderung ausgeschlossen.

 

Auf die Gewährung einer Studienförderung besteht kein Rechtsanspruch.