Ein freudiges Ereignis


Damit Sie sich ganz auf das freudige Ereignis und ihren Nachwuchs konzentrieren können, übernehmen bei Geburten in Krankenhäusern und Entbindungsheimen die Hebammen bzw. Schwestern alle Formalitäten für Sie. Bei Hausgeburten ist die Hebamme bzw. das Standesamt gerne behilflich.

Ihre Ansprechperson:


Larissa Schneider

T +43 5574 6808-13


Thomas Sinz

T +43 5574 6802-12


Caroline Krottendorfer

T +43 5574 6802-11


 

Was Sie benötigen

Die Mitteilung (Anzeige zur Geburt) macht in Normalfall die Hebamme. Die Wohnsitz-Anmeldung des Neugeborenen erfolgt durch das Geburtsstandesamt. Die Anmeldebestätigung erhalten Sie zusammen mit den Geburtsurkunden vom Geburtsstandesamt.

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
  • eventuell Nachweis akademischer Grad

bei ehelichen Kindern zusätzlich

Geburtsurkunde des VatersHeiratsurkunde der ElternStaatsbürgerschaftsnachweis des Vaters bei geschiedener Mutter zusätzlich Heiratsurkunde der letzten Ehe Scheidungsurteil bzw –beschluss mit Bestätigung der Rechtskraft der geschiedenen Ehebei verwitweter Mutter zusätzlichHeiratsurkunde der letzten EheSterbeurkunde des Ehegattenbei AusländerInnen zusätzlich Reisepässe oder Staatsangehörigkeitsausweise und österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis alle fremdsprachigen Urkunden im Original und mit Übersetzung von einem gerichtlich beeideten Übersetzer. Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist Gebührenfrei.