Grundsteuer

Das Antragsformular wird zusammen mit der Benützungsbewilligung übergeben. Zusätzlich zu diesem Antrag ist die vom Finanzamt ausgestellte "Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes" abzugeben. Unter Einhaltung der im Grundsteuerbefreiungsgesetz vorgesehenen Bedingungen wird dann für den Gebäudeanteil eine 20 jährige Grundsteuerbefreiung gewährt. Keine Kosten.

Christian Dietrich Christian Dietrich
T +43 (5574) 6802-43