Ausländererwerb
Nicht-EU-Bürger benötigen beim Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken (Wohnungen, Häuser, Betriebsanlagen, Bauplätze usw.) eine Genehmigung der Grundverkehrsbehörde.
|
Bmstr. Marc Anders | ||
| T +43 (5574) 6802-24 | |||

