Wo erledige ich was?
Persönliche oder telefonische Anfrage erbeten.
Nicht-EU-Bürger benötigen beim Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken (Wohnungen, Häuser, Betriebsanlagen, Bauplätze usw.) eine Genehmigung der Grundverkehrsbehörde.
Antrag in der Abteilung III - Bürgerdienste. Beizulegen: Einkommensnachweise, Mietbestätigung
Persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme erbeten.
Persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme erbeten.
Persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme erbeten.
Energieberatung für die Gemeinde Lauterach: Energieberatung Hofsteig, Kirchstraße 43 (direkt beim Marktplatz) T +43 (05574) 76580. Sprechstunden jeden Mittwoch 18 - 20 Uhr. Beratung Gesundes Bauen und Wohnen jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat. Energieberater: Stefan Küng, Dieter Feßler, Johannes Schüssling, Josef Schallert. Weitere Informationen unter: www.energieinstitut.at
Vorarlberger Familienverband, Frau Idda Schrott, T +43 (0650) 7717740
Antrag in der Abt. III - Bürgerdienste. Beizulegen: Einkommensnachweise, Mietbestätigung
Es besteht Meldepflicht.
Anträge, Protokollführungen, Erledigungen
Das Antragsformular wird zusammen mit der Benützungsbewilligung übergeben. Zusätzlich zu diesem Antrag ist die vom Finanzamt ausgestellte "Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes" abzugeben. Unter Einhaltung der im Grundsteuerbefreiungsgesetz vorgesehenen Bedingungen wird dann für den Gebäudeanteil eine 20 jährige Grundsteuerbefreiung gewährt. Keine Kosten.
Der Verkehr landwirtschaftlicher Grundstücke muss von der Grundverkehrs-Ortskommission genehmigt werden.
Persönliche oder telefonische Anfrage erbeten.
Formulare können abgeholt werden
Manuela Kaufmann
T 0650 7090797
Die Landschaftsreinigung findet einmal im Jahr im Frühling statt und wird vom Verkehrs- und Verschönerungsverein Lauterach durchgeführt. Weitere Informationen unter Tel. Nr. 77276 - Herr DI Franz Mathis
Fragen über den Verlauf von Leitungen
persönliche Vorsprache erbeten
erforderliche Unterlagen: alter Personalausweis oder Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, 1 Passbild, eventuell Heiratsurkunde.
Erforderliche Unterlagen: alter Reisepass, wenn der Reisepass länger als fünf Jahre abgelaufen ist, sind folgende Unterlagen beizubringen: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, eventuell Heiratsurkunde, ein EU-Pass taugliches Lichtbild, bei zusätzlicher Eintragung der Kinder die Geburtsurkunde und der Staatsbürgerschaftsnachweis der Kinder. Wenn ein akademischer Titel eingetragen werden sollte: Verleihungsdekret mitbringen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich abgegeben werden.
Änträge in der Abt. III-Bürgerservice.
Beizulegen: Einkommensnachweise, Mietbestätigung
Anmeldung
Verein Vorarlberger Tagesmütter gemeinnützige GmbH, Leutbhühel 2, 6900 Bregenz, 3.Stock,GWL, T +43 (5574) 79318
1 Passbild
Zuständige Behörde: Amt der Vorarlberger Landesregierung
persönliche oder telefonische Anfrage erbeten
persönliche oder telefonische Anfrage erbeten
Antrag in der Abt. III - Bügerdienste. Beizulegen: Einkommensnachweise, Mietbestätigung
Für Sporthalle Hauptschule, Turnhalle Schule Unterfeld, Turnhalle Volksschule Dorf
Schriftliche Antragsstellung; Vorlage des Verwendungsnachweises (Rechnungen in der Höhe der Förderung). Keine Kosten.
Im Ablesezeitraum können Sie hier Ihren Wasserzählerstand Online erfassen.
Formulare in der Abt. III-Bürgerdienste.
Beizubringende Unterlagen gemäß Antragsformular.
Antrag in der Abt. III-Bürgerdienste.
Erforderliche Unterlagen: Einkommensnachweise, Mietbestätigung, Staatsbürgerschaftsnachweis, Mietvertrag.

