Kundmachung Blauzone
Kundmachung
Auflage des Entwurfs für eine Verordnung der Vorarlberger Landesregierung
über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen zum Schutz vor Hochwasser
im Rheintal
Der Entwurf für eine Verordnung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen zum Schutz vor Hochwasser im Rheintal wird gemäß § 6 Abs 5 des Raumplanungsgesetzes, LGB1 Nr 39/1996 in der Fassung LGB1 Nr 43/1999, LGB1 Nr 33/2005 und LGB1 Nr 28/2011, vom 15.12.2011 bis 31.01.2012 zur allgemeinen Einsicht bei den Ämtern der Städte Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Hohenems sowie bei den Gemeindeämtern Altach, Fußach, Gaißau, Göfis, Götzis, Hard, Höchst, Kennelbach, Koblach, Lauterach, Lustenau, Mäder, Meiningen, Rankweil, Röthis, Schwarzach, Weiler und Wolfurt aufgelegt.
Während der Auflagefrist kann jede Person zum Entwurf schriftliche Änderungsvorschläge beim Gemeindeamt erstatten.


