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Urkunden & Dokumente

Urkunde

Geburtsurkunde

Folgende Dokumente benötigt das Standesamt zur Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde.

  • Reisepass Kosten: € 9,30

Staatsbürgerschaftsnachweis

Der Staatsbürgerschaftsnachweis bestätigt, dass Sie die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen

Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweis bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit ins Standesamt

  • evtl. Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde
  • evtl. Nachweis eines akademischen Grades
  • evtl. Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
  • evtl. Verleihungsbescheid

Kosten: € 21,60

Sterbeurkunde

Ein Todesfall ist für die Hinterbliebenen eine schmerzliche Erfahrung. Trotzdem müssen sie einige wichtige Erledigungen tätigen. Ein Bestattungsunternehmen übernimmt in dieser schwierigen Zeit alle mit einem Todesfall zusammenhängenden Tätigkeiten. Es veranlaßt die Totenbeschau und beantragt die Eintragung ins Sterbebuch beim Standesamt.

für die Eintragung ins Sterbebuch und die Ausstellung einer Sterbeurkunde benötigen Sie folgende Dokumente.

• Lichtbildausweis der beantragenden Person
• Geburtsurkunde des Verstorbenen
• Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein  
  (Heimatrollenauszug) des Verstorbenen
• Heiratsurkunde des Verstorbenen
• evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade
• Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde 
  bei Verwitweten
• evtl. Scheidungsurteil

Kosten:
Die Todesbestätigung ist gebührenfrei. Es empfiehlt sich, eine ausreichende Anzahl an "Abschriften aus dem Sterbebuch" ausstellen zu lassen. Gebühren für eine Abschrift aus dem Sterbebuch: € 9,30

Strafregisterbescheinigung

Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Ausstellung eines Gewerbescheins, Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung, die keine Verurteilungen enthält, erforderlich. Die Strafregisterbescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Monaten. Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen. Für die Führung des Strafregisters ist die Bundespolizeidirektion Wien zuständig.

Im Strafregister sind vor allem enthalten:

• alle rechtskräftigen Verurteilungen durch   
  österreichische Strafgerichte
• alle rechtskräftigen Verurteilungen österreichischer  
  StaatsbürgerInnen
• alle rechtskräftigen Verurteilungen durch 
  ausländische Gerichte von Personen, die in
  Österreich ihren Hauptwohnsitz haben
• alle sich auf diese Verurteilungen beziehenden 
  Entscheidungen inländischer und ausländischer
  Strafgerichte

für eine Strafregisterbescheinigung benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis

Kosten:
Ohne Angabe eines Verwendungszwecks: € 30,70
Zur Vorlage bei einer bestimmten Person/Firma/Amt: € 16,40

Ihr Ansprechpartner

Elmar Fessler
Elmar Fessler
+43 (5574) 6802-12
E-Mail