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Hochzeit

Hochzeit

Was Sie benötigen

Eheringe
  • eine Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als sechs Monate)
  • Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde o.ä., wenn Sie im Ausland geboren wurden
  • Staatsbürgerschaftsnachweis lautend auf den aktuellen Namen
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Urkundlicher Nachweis akademischer Grade 

Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen

hochzeit
  • Ehefähigkeitszeugnis
  • Geburtsurkunde oder eine dieser entsprechenden Urkunde
  • Reisepass oder sonstiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und ein Lichtbildausweis
  • Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Aufenthaltes (z.B. Hotelbestätigung)
  • eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade

Hinweis: Fremdsprachige Urkunden müssen im Original gemeinsam mit einer in Österreich beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden. Die Übersetzung darf nur von beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetschern und Dolmetscherinnen vorgenommen werden.

wenn Sie bereits verheiratet waren zusätzlich

  • Heiratsurkunde/n aller früheren Ehen
  • Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft - Rechtskraftstempel) Sterbeurkunde der Ehepartnerin oder des Ehepartners

wenn Sie beschränkt geschäftsfähig oder nicht ehemündig sind zusätzlich

  • bei 16- bis 18-Jährigen: Zustimmung der Obsorgeberechtigten
  • bei Bestellung eines Sachwalters oder einer Sachwalterin: dessen oder deren Einwilligung oder entsprechender Gerichtsbeschluss

bei gemeinsamen unehelichen Kindern

Babyfüßchen
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
  • Vaterschaftsanerkenntnis der gemeinsamen Kinder

Wenn die beiden leiblichen Eltern unehelich geborener Kinder heiraten und die Vaterschaft zum Kind festgestellt ist, wird das Kind ehelich. Es erwirbt die Staatsbürgerschaft der Eltern. Kinder erwerben die österreichische Staatsbürgerschaft auch dann, wenn nur ein Elternteil österreichische StaatsbürgerIn ist.

Kosten

Froschkönig

Gebühren liegen je nach Eheschließungsfall zwischen € 36,- und
€ 80,- fallweise, bei nichtösterreichischen Staatsbürgern, auch darüber.

Ihr Ansprechpartner

Elmar Fessler
Elmar Fessler
+43 (5574) 6802-12
E-Mail