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Neuer Reisepass

Reisepass

Was ist der Sicherheitspass mit Fingerabdruck?

Fingerabdruck für Reisepass

Der Sicherheitspass mit Fingerabdruck ist, wie auch der bisherige Sicherheitspass, ein Reisedokument auf höchstem Sicherheitsniveau. Durch die Fingerabdrücke, die zukünftig bei der Passbeantragung erfasst und auf dem Passchip gespeichert werden, kann der Pass noch eindeutiger seiner Besitzerin oder seinem Besitzer zugeordnet werden. Damit ist die missbräuchliche Verwendung eines Reisepasses durch eine andere Person nahezu unmöglich.

Werden auch Kinder Fingerabdrücke abgeben müssen?

Kind mit Reisepass

Bei Kindern werden Fingerabdrücke erst ab dem 12. Geburtstag erfasst.

Was wird der Sicherheitspass mit Fingerabdruck kosten?

Die Kosten für die Pässe bleiben bis auf weiteres unverändert.

Gewöhnlicher Reisepass: € 75,90
Expresspass: € 100.-

Was kosten andere Reisepässe?

Reisepass

Die Kosten für die Pässe bleiben bis auf weiteres unverändert.

Reisepässe für Kinder unter 12 Jahren
Kinderpass (mit Chip): € 30,- (Dieser enthält einen Chip auf dem das Lichtbild gespeichert wird, jedoch keine Fingerabdrücke
Expresspass für Kinder (mit Chip): € 45,-

Notpässe
Notpass für Kinder (bis vollendetes 12. Lebensjahr, ohne Chip): € 30,-

Seit 1.1.2008 sind Schriften (u.a. auch Reisepässe und Kindermiteintragungen), die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, bis zum 2. Geburtstag von den Gebühren befreit.

Der neue Reisepass

Seit Juni 2006 können bei den Passbehörden neue Reisepässe beantragt werden. Die Dokumente entsprechen dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik und enthalten einen Chip, auf dem das Passfoto gespeichert ist. Ab 30. März 2009 werden auf dem Chip auch die Fingerabdrücke gespeichert.

Informationen unter: Bundesministerium für Inneres

Jedes Kind braucht benötigt einen Reisepass oder Personalausweis

Eintragungen von Kindern im Reisepass der Eltern sind ab 15. Juni 2012 ungültig. Spätestens zu diesem Zeitpunkt braucht jedes Kind einen eigenen Reisepass oder Personalausweis. Reisedokumente (gültiger Reisepass oder Personalausweis) müssen innerhalb der EU bzw. des Schengen-Raumes prinzipiell mitgeführt werden. Bereits bestehende Kindereintragungen im Reisepass der Eltern bleiben noch bis 14. Juni 2012 gültig. Danach werden diese automatisch ungültig. Die Gültigkeit des elterlichen Reisepasses, in dem eine Kindereintragung eingetragen ist, bleibt davon aber unberührt und ist bis zum darin gedruckten Ablaufdatum gültig.

 

Gültigkeitsdauer von Kinder-Reisepässen und Personalausweisen

Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre.
Ab dem zweiten Geburtstag bis zum zwölften Lebensjahr muss das Reisedokument alle fünf Jahre erneuert werden.
Ab dem zwölften Lebensjahr wird ein Reisepass mit Fingerabdruck mit zehnjähriger Gültigkeit ausgestellt.
Für verschiedene Staaten ist die Einreise nur mit einem gültigen Reisepass erlaubt.

 

Was kosten Reisepässe oder Personalausweise?

Kinder-Reisepässe oder Personalausweise bis zum 2. Geburtstag des Kindes sind von den Gebühren befreit. Reisepässe für Kinder bis 12 Jahre € 30,-
Reisepässe für Kinder ab 12 Jahre € 75,90
Personalausweise für Kinder bis 16 Jahre € 26,30
Personalausweise für Kinder ab 16 Jahre € 61,50

 

Folgende Unterlagen werden für die Ausstellung eines Reisepasses bzw. Personalausweises benötigt.

• Geburtsurkunde
• Staatsbürgerschaftsnachweis
• ein EU-Pass taugliches Lichtbild, dieses darf nicht älter als 6 Monate sein
• eventuell Sorgerechtsbescheid. Bei der Antragstellung müssen ein Elternteil und das Kind anwesend sein. Die erziehungsberechtigte Person muss einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.

Wer rechtzeitig und nicht erst kurz vor Urlaubsantritt einen neuen Reisepass bzw. Personalausweis beantragt, vermeidet längere Wartezeiten bei den Passbehörden.

Ihr Ansprechpartner

Elmar Fessler
Elmar Fessler
+43 (5574) 6802-12
E-Mail