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Jubelhochzeiten – Jubiläumsgabe

Hochzeitsringe

Gewährung der Jubiläumsgabe

Die Ehepaare die das Fest der

Goldenen Hochzeit – nach 50 Jahren Ehe
Diamantene Hochzeit – nach 60 Jahren Ehe
Gnadenhochzeit – nach 70 Jahre Ehe


feiern können, werden gebeten bezüglich der Antragstellung für die Gewährung der Jubiläumsgabe des Landes Vorarlberg sich mit der Abt. III – Bürgerdienste, Herrn Elmar Fessler in Verbindung zu setzten.

Ihr Ansprechpartner

Elmar Fessler
Elmar Fessler
+43 (5574) 6802-12
E-Mail