Jubelhochzeiten – Jubiläumsgabe
Gewährung der Jubiläumsgabe
Die Ehepaare die das Fest der
Goldenen Hochzeit – nach 50 Jahren Ehe
Diamantene Hochzeit – nach 60 Jahren Ehe
Gnadenhochzeit – nach 70 Jahre Ehe
feiern können, werden gebeten bezüglich der Antragstellung für die Gewährung der Jubiläumsgabe des Landes Vorarlberg sich mit der Abt. III – Bürgerdienste, Herrn Elmar Fessler in
Verbindung zu setzten.


