Fundamt
Fundamt mit "Fundinfo" auch im Internet
Fundgegenstände, die in Lauterach beim Fundamt abgegeben worden sind, sind auch im Internet aufgelistet. Die Internetadresse lautet:
http://www.fundinfo.at/suche/?Mdt=80224
Mit einer Umkreissuche besteht auch die Möglichkeit, alle Fundämter der Umgebung mit einem Klick nach dem verlorenen Gegenstand abzufragen.
Die Fundamtmarke - so einfach geht's!
- Eine Fundamtmarke um € 1,- im Fundamt Lauterach besorgen
- Nummer Ihrer Fundamtmarke wird registriert
- Diese Nummer wird unter Verschluss genommen und bleibt geheim
- Fundamtmarke am Schlüsselbund befestigen
Im Falle eines Verlustes:
- Ihr Schlüsselbund wird im Fundamt abgegeben
- Aufgrund der Nummer wird der Besitzer festgestellt und Sie werden verständigt
Funde und Verluste
Funde
Die häufigsten Funde sind Schlüsselbunde, gefolgt von Handys und Geldtaschen. Eigentümer, welche ermittelt und ausgeforscht werden können, werden von der Abt.III-Bürgerdienste
über den Fund verständigt. Funde, die nicht zugeordnet werden können, verbleiben ein Jahr bei der Abt.III-Bürgerdienste. Haben Sie etwas gefunden, das an Wert besitzt, sind Sie
verpflichtet, dies in der Abt.III-Bürgerdienste abzugeben. Sie haben dann natürlich Anspruch auf Finderlohn, bzw. können einen Besitzanspruch geltend machen. Der
Besitzanspruch wird dann wirksam, wenn sich der Eigentümer der von Ihnen gefundenen Sache nicht innerhalb eines Jahres bei der Abt.III-Bürgerdienste meldet.
Verluste
Haben Sie Ausweise, Buskarten, Bankomat- oder Kreditkarten verloren und brauchen dafür eine Verlustbestätigung für die Versicherung, Bezirkshauptmannschaft, Stadtbusbüro, ect.,
bekommen Sie diese bei uns. Bei Verlust von Kleidungsstücken, Schlüssel, Uhren, Schmuck oder ähnlichem geben Sie uns bitte eine präzise Bezeichnung des verloren gegangenen
Gegenstandes. Nur so können wir Ihnen Auskunft über einen eventuellen Fund geben.
Fahrrad
Wie in anderen Gemeinden auch, werden in Lauterach viele Fahrräder gestohlen und auch viele Fahrräder aufgefunden. Verluste und Funde werden in der Abt.III-Bürgerdienste der Marktgemeinde Lauterach bzw. bei der Polizeiinspektion Lauterach angezeigt.
Fahrradfunde
Sollten Sie in Lauterach ein Fahrrad finden, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Durch uns wird dann die Abholung des Fahrrades durch den Bauhof veranlasst. Wenn das gefundene
Fahrrad vom Eigentümer innerhalb eines Jahres nicht abgeholt wird, haben Sie als Finder die Möglichkeit, das gefundene Fahrrad zur Verwendung zu übernehmen. Dazu müssen Sie bei
der Meldung des Fundes einen entsprechenden Besitzanspruch gestellt haben. Meldet sich der Eigentümer des Fahrrades innerhalb der nächsten zwei Jahre immer noch nicht, geht das
Fahrrad endgültig in Ihren Besitz über.
Sollten Sie kein Interesse an der Verwendung und am Besitz des von Ihnen gefundenen Fahrrades haben, gelangt dieses nach einer 1-jährigen Aufbewahrungsfrist zum öffentlichen
Fahrradverkauf.
Fahrraddiebstähle
Fahrraddiebstahlsanzeigen werden bei der Polizei aufgenommen und bearbeitet. Bei der Anzeige bitten wir Sie, die genauen Fahrrad-Daten und falls vorhanden, die Rahmennummer des
Fahrrades anzugeben.


