Räumliches Entwicklungskonzept
Räumliches Entwicklungskonzept
Im Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) schreibt die Gemeinde die Rahmenbedingungen für ihre Räumliche Entwicklung fest. Das REK ist damit Handlungsanleitung für Gemeindepolitik und Gemeindeverwaltung. Seine unmittelbare Umsetzung erfährt es im Flächenwidmungsplan. Es ist aber auch Grundlage für weitere Planungen und Projekte zur Gemeindeentwicklung. Die rechtliche Grundlage für das REK bildet §11, Vorarlberger Raumplanungsgesetz
Das Räumliche Entwicklungskonzept Lauterach wurde in einem etwa einjährigen Planungsprozess erarbeitet. Eine Vielfalt offener Probleme wurde angesprochen. Gemeinsam wurden Lösungsstrategien entwickelt und in einer öffentlichen Veranstaltung im September 2001 erstmals der Bevölkerung vorgestellt. Nach eingehenden Beratungen hat die Gemeindevertretung das REK am 7. November 2001 beschlossen. Es ist eine der Grundlagen für den Flächenwidmungsplan.
Das REK-Lauterach besteht aus einem Ziel- und Maßnahmenkatalog und einem Zielplan in "Erläuterungstext" zusammengefasst, der verortbare Entwicklungsziele und Maßnahmen im Überblick darstellt. Die gemeinsame Klammer über Text- und Planteil bilden die 7 Punkte für Lauterach. Sie sind die Schwerpunkte der Lauteracher Gemeindeentwicklung.



