Vorprüfung

Der Zweck der Vorprüfung besteht darin, dass der Antragsteller bei der Baubehörde eine Vorentscheidung hinsichtlich bewilligungspflichtigen Bauvorhaben beantragen kann, ohne dass das Projekt schon in allen Einzelheiten ausgearbeitet ist.

Unterlagen (2-fach)

  1. Vorprüfungsantrag
  2. Baubeschreibung
  3. Übersichtsplan 1:1000
  4. Lageplan 1:500
  5. Skizzen der Geschosse 1:200
  6. Skizzen der Ansichten 1:200

Links

Vorprüfungsantrag

Ihre Ansprechpartner

Iris Braun
Ing. Iris Braun
+43 (5574) 6802-20
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Erwin Rinderer
Ing. Erwin Rinderer
+43 (5574) 6802-21
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