Schwimmbad Schwimmteich Pool
Die Errichtung von Schwimmbädern, Schwimmteichen, Pools usw. stellt ein anzeigepflichtiges Bauvorhaben dar. Der gesetzliche Bauabstand für unterirdische Bauteile beträgt 1,00 m, oberirdische Bauteile müssen mindestens 2,00 m von der Nachbarliegenschaft entfernt sein.
Unterlagen (4-fach)
- Bauanzeige
- Baubeschreibung
- Lageplan 1:500
- Ansichten 1:100
Formular
Links
Wissenswertes über Trinkwasser
Abt. Wasserwirtschaft
Amt der Vorarlberger Landesregierung

