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Schwimmbad Schwimmteich Pool

Die Errichtung von Schwimmbädern, Schwimmteichen, Pools usw. stellt ein anzeigepflichtiges Bauvorhaben dar. Der gesetzliche Bauabstand für unterirdische Bauteile beträgt 1,00 m, oberirdische Bauteile müssen mindestens 2,00 m von der Nachbarliegenschaft entfernt sein.

Unterlagen (4-fach)

  1. Bauanzeige
  2. Baubeschreibung
  3. Lageplan 1:500
  4. Ansichten 1:100

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Iris Braun
Ing. Iris Braun
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Erwin Rinderer
Ing. Erwin Rinderer
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