Grundteilung
Dem Antrag auf Bewilligung ist in zweifacher Ausfertigung ein Plan (Vermessungsbüro) oder eine Planskizze (Vorausplan des Vermessungsbüros oder planerische Skizze) im Maßstab M 1:1000 vorzulegen. Bei Planurkunden ist auch ein allfälliger Nachweis über Geh- und Fahrrechte vorzulegen, falls die Zufahrt über ein fremdes Grundstück führt.
Handelt es sich um Grundstücke in land- und fortstwirtschaftlichen Zonen sowie um Freiflächen, ist vor Erteilung einer Bewilligung eine Äußerung der Grundverkehrs-Ortskommission einzuholen. Dies wird von Amts wegen drchgeführt.
Unterlagen (2-fach)
- Antrag
- Lageplan mit gewünschter Grundteilung
Formular
Antrag auf Grundteilung
Links
Abt. Raumplanung und Baurecht
Amt der Vorarlberger Landesregierung

