Grundteilung

Dem Antrag auf Bewilligung ist in zweifacher Ausfertigung ein Plan (Vermessungsbüro) oder eine Planskizze (Vorausplan des Vermessungsbüros oder planerische Skizze) im Maßstab M 1:1000 vorzulegen. Bei Planurkunden ist auch ein allfälliger Nachweis über Geh- und Fahrrechte vorzulegen, falls die Zufahrt über ein fremdes Grundstück führt.

Handelt es sich um Grundstücke in land- und fortstwirtschaftlichen Zonen sowie um Freiflächen, ist vor Erteilung einer Bewilligung eine Äußerung der Grundverkehrs-Ortskommission einzuholen. Dies wird von Amts wegen drchgeführt.

Unterlagen (2-fach)

  1. Antrag
  2. Lageplan mit gewünschter Grundteilung

Formular

Antrag auf Grundteilung

Ihr Ansprechpartner

Marc Anders
Bmstr. Marc Anders
+43 (5574) 6802-24
E-Mail