Gartenhaus Geräteschuppen
Die Errichtung eines Gartenhauses bzw. eines Geräteschuppens ist in jedem Fall anzeigepflichtig, wenn die Grundfläche mit höchstens 25 m² überbaut wird, die maximale Höhe von 3,50 m nicht übersteigt und der Mindestabstandes von 2,00 m eingehalten wird. Sollte dies nicht zutreffen, ist das Bauvorhaben bewilligungspflichtig.
Unterlagen (4-fach)
- Bauanzeige
- Baubeschreibung
- Lageplan 1:500
- Ansichten 1:100

