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Gartenhaus Geräteschuppen

Die Errichtung eines Gartenhauses bzw. eines Geräteschuppens ist in jedem Fall anzeigepflichtig, wenn die Grundfläche mit höchstens 25 m² überbaut wird, die maximale Höhe von 3,50 m nicht übersteigt und der Mindestabstandes von 2,00 m eingehalten wird. Sollte dies nicht zutreffen, ist das Bauvorhaben bewilligungspflichtig.

Unterlagen (4-fach)

  1. Bauanzeige
  2. Baubeschreibung
  3. Lageplan 1:500
  4. Ansichten 1:100

Formular

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Iris Braun
Ing. Iris Braun
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Erwin Rinderer
Ing. Erwin Rinderer
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