Flächenwidmungsplan - Umwidmungsantrag
Der Flächenwidmungsplan regelt die Nutzung der Grundstücke im gesamten Gemeindegebiet. Er gibt u.a. Auskunft darüber ob auf einem Grundstück gebaut werden darf oder nicht.
Die Baulandreserveflächen sind beachtlich und ermöglichen die Zielsetzung, dass sich die Gemeinde räumlich nach innen etntwickelt. Grundsätzlich bestehen Flächenreserven von rund 40%. MIt diesen gilt es haushälterisch umzugehen, um die Siedlungsgrenzen nach außen langfristig zu halten.
Der Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes ist schriftlich einzubringen – ein Rechtsanspruch auf Änderung des Flächenwidmungsplanes besteht allerdings nicht.
Unterlagen (1-fach)
- Antrag
- Lageplan
Formular
Antrag auf Flächenwidmungsplanänderung
Links
Abt. Raumplanung und Baurecht
Amt der Vorarlberger Landesregierung

