Fertigstellungsmeldung Schlussabnahme Benützungsberechtigung
Die Vollendung von bewilligungspflichtigen Bauvorhaben ist der Baubehörde innerhalb von 2 Wochen zu melden. Die im Bescheid geforderten Befunde von befugten Fachleuten sind vorzulegen. Die Schlussabnahme kann unterbleiben, wenn von einer gewerberechtlich oder nach dem Ziviltechnikgesetz befugten Person schriftlich bestätigt wird, dass das Bauvorhaben nicht abweichend von der Baubewilligung ausgeführt wurde.
Unterlagen
Fertigstellungsmeldung
Formular
Fertigstellungsmeldung

