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Einfriedungen zwischen Privatgrundstücken

Die Errichtung von Einfriedungen zwischen Privatgrundstücken ist bewilligungsfrei, wenn die Einfriedung das Nachbargrundstück nicht mehr als 1,80 m überragt. Einfriedungen mit einer Höhe von mehr als 1,80 m, die den Mindestabstand von 2,00 m nicht einhalten sind bewilligungspflichtig. Die Zustimmung der Nachbarn ist erforderlich. Ausgenommen hievon sind „lebende Zäune“.

Unterlagen (3-fach)

  1. Bauantrag
  2. Baubeschreibung
  3. Lageplan 1:500
  4. Ansichten 1:100

Formular

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Iris Braun
Ing. Iris Braun
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Erwin Rinderer
Ing. Erwin Rinderer
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