Einfriedungen zwischen Privatgrundstücken
Die Errichtung von Einfriedungen zwischen Privatgrundstücken ist bewilligungsfrei, wenn die Einfriedung das Nachbargrundstück nicht mehr als 1,80 m überragt. Einfriedungen mit einer Höhe von mehr als 1,80 m, die den Mindestabstand von 2,00 m nicht einhalten sind bewilligungspflichtig. Die Zustimmung der Nachbarn ist erforderlich. Ausgenommen hievon sind „lebende Zäune“.
Unterlagen (3-fach)
- Bauantrag
- Baubeschreibung
- Lageplan 1:500
- Ansichten 1:100

