Einfriedungen an öffentlichen Straßen
Die Errichtung von Einfriedungen an öffentlichen Straßen ist in jedem Fall anzeigepflichtig. Für Arbeiten auf oder neben der Straße wird eine Gebrauchserlaubnis und eine straßenpolizeiliche Bewilligung benötigt.
Unterlagen (3-fach)
- Bauanzeige
- Baubeschreibung
- Lageplan 1:500
- Ansichten 1:100
Formulare
Bauanzeige
Ansuchen um Gebrauchserlaubnis
Ansuchen um straßenpolizeiliche Bewilligung
Links
Abt. Straßenbau
Amt der Vorarlberger Landesregierung

