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Einfriedungen an öffentlichen Straßen

Die Errichtung von Einfriedungen an öffentlichen Straßen ist in jedem Fall anzeigepflichtig. Für Arbeiten auf oder neben der Straße wird eine Gebrauchserlaubnis und eine straßenpolizeiliche Bewilligung benötigt.

Unterlagen (3-fach)

  1. Bauanzeige
  2. Baubeschreibung
  3. Lageplan 1:500
  4. Ansichten 1:100

Formulare

Bauanzeige
Ansuchen um Gebrauchserlaubnis
Ansuchen um straßenpolizeiliche Bewilligung

Ihre Ansprechpartner

Otto Wittwer
Otto Wittwer
+43 (5574) 6802-22
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Bernhard Feurstein
Bernhard Feurstein
+43 (5574) 6802-25
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