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Beglaubigungen in Grundbuchssachen

Beglaubigungen von Unterschriften auf Originalurkunden (Kaufverträge, Schenkungsverträge, Pfandurkunden, Grundbuchseintragungen), die für eine grundbücherliche Eintragung bei einem Gericht in Vorarlberg bestimmt sind, werden vom Legalisator Elmar Fessler für Lauterach gemacht. Die Grundparzelle oder einer der beteiligten Personen muss in Lauterach wohnhaft sein.

Die Partei(en), deren Unterschrift zu beglaubigen ist (sind), muss (müssen) dem Legalisator persönlich bekannt sein. Ist dies nicht der Fall, so hat die Partei zwei Indentitätszeugen beizubringen. Solche Zeugen sollten mindestens 18 Jahre alt sein, müssen glaubwürdig und dem Legalisator persönlich bekannt sein.

Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Ihr Ansprechpartner

Elmar Fessler
Elmar Fessler
+43 (5574) 6802-12
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