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Baugrundstücks- bestätigung

Für den Erwerb einer Liegenschaft oder einer Wohnung auf einem als

  • Baufläche - Kerngebiet, Wohn und Mischgebiet, Betriebsgebiet (§ 14 Raumplanungsgesetz)
  • Vorbehaltsfläche (§ 20 Raumplanungsgesetz)
  • Sondergebiet, auf dem Gebäude und Anlagen errichtet werden dürfen (§ 18 Abs 4 Raumplanungsgesetz)

gewidmetes Grundstück ist eine Baugrundstücksbestätigung nach § 30 Abs 2 des Grundverkehrsgesetzes erforderlich.

Unterlagen (2-fach)

  1. Baugrundstücksbestätigung

Formular

Baugrundstücksbestätigung

Ihre Ansprechpartner

Marc Anders
Bmstr. Marc Anders
+43 (5574) 6802-24
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Iris Braun
Ing. Iris Braun
+43 (5574) 6802-20
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