Bauanzeige
Eine Bauanzeige ist schriftlich einzubringen, wenn die Abstandsflächen und Mindestabstände von 2,00 m eingehalten werden. Dies gilt für Nebengebäude (höchstens 25 m²/max Höhe 3,50 m) wie zB:
- Carport
- Garage
- Gartenhaus
- Geräteschuppen
- Schwimmbad (unterirdische Bauteile – Mindestabstand 1,00 m)
- Haltestellen
- Telefonzellen
- Einfriedungen an öffentlichen Straßen
- Einfriedungen höher als 1,80 m über dem Nachbargrundstück
- Zelte (unter besonderen Umständen)
- Wohnwagen
- Verkaufsstände
- Abbruch von Gebäuden oder Bauwerken
Unterlagen (4-fach)
- Bauanzeige
- Baubeschreibung
- Lageplan 1:500
- Grundriss 1:100
- Ansichten 1:100

