Abbruch

Der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen ist in jedem Fall anzeigepflichtig. Der Abbruch von Bauwerken, die keine Gebäude sind (z.B. Pergola, Stützmauer, Flugdach) ist unter bestimmten Voraussetzungen anzeigepflichtig.

Unterlagen (3-fach)

  1. Bauanzeige
  2. Lageplan mit Darstellung des Abbruchobjektes oder der Abbruchteile

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Iris Braun
Ing. Iris Braun
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Erwin Rinderer
Ing. Erwin Rinderer
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